Neue Maßnahmen zur Förderung von Photovoltaik
Ab Januar sollen bürokratische und steuerliche Hürden für Solaranlagen abgebaut werden. So sollen die Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) von der Ertragsteuer befreit werden. Das gilt für Einfamilienhäuser bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt und bei Mehrfamilienhäusern bis 15 Kilowatt pro Gewerbe- oder Wohneinheit. Zudem soll auf die Lieferung und Installation einer Anlage unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer entfallen.
Die Sonne nutzen
Mit Hilfe von Solarzellen kann Sonnenenergie in Strom umgewandelt werden. Und ob Eigenheimbesitzer, Mieter oder Unternehmer – Solarstrom lohnt sich fast immer und ist mit 10 bis 14 Cent pro Kilowattstunde bis zur Hälfte günstiger als Strom aus dem Netz. Läuft der Verbrauch über einen Batteriespeicher, kann der Ertrag sogar verdoppelt werden. Überschüssiger Strom kann zudem ins Netz eingespeist werden und man erhält eine Einspeisevergütung von knapp sieben Cent pro Kilowattstunde. Ob sich die Investition lohnt, hängt vom individuellen Stromverbrauch, von den Tageszeiten, wann der Strom benötigt wird, und von der Leistung der PV-Anlage ab. Die Faustregel der ARAG Experten: Je mehr Solarstrom im eigenen Haushalt verbraucht wird, desto lohnenswerter ist die Anschaffung. Photovoltaikanlagen sowie Batteriespeicher können mit zinsgünstigen Krediten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert werden.
Wenig Platz? Kein Problem!
Auch für Mieter oder Eigentümer von Immobilien ohne geeignete Dach- oder sonstige Fläche kann sich die Energiegewinnung aus der Sonne nach Ansicht der ARAG Experten lohnen. So lässt sich mit einer Mini-Solaranlage am Balkon bis zu elf Prozent des Eigenbedarfs an Strom abdecken. Dieses Solarmodul für Balkon oder Terrasse erzeugt wie die PV-Anlage elektrischen Strom aus Sonnenlicht. Über einen Stecker wird das Modul mit dem Stromkreis der Wohnung verbunden. Während der Solarstrom fließt, wird weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen. Im Vergleich zu PV-Anlagen, die laut ARAG Experten nur von einem Fachbetrieb installiert werden dürfen, können die kleinen Energie-Sammler für Balkon und Co. ohne fremde Hilfe angebracht werden. Die ARAG Experten erinnern allerdings daran, dass auch diese Stecker-Solargeräte beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen.
Heizen mit der Wärmepumpe
Schon 2020 wurde laut Statista fast die Hälfte aller Neubauten mit Wärmepumpen ausgestattet. Laut Umweltbundesamt sind Wärmepumpen grundsätzlich aber auch für Altbauten geeignet. Bei dieser Art der Wärmegewinnung wird der Umgebung Wärme entzogen, mit Hilfe der strombetriebenen Wärmepumpe auf eine höhere Temperatur erwärmt und anschließend in den Wohnraum gepumpt. Es gibt nach Information der ARAG Experten drei Arten von Wärmepumpen, je nachdem, ob die Wärme der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich entzogen wird. Wer sich für diese Art der Wärmegewinnung entscheidet, kann mit bis zu 50 Prozent staatlicher Förderung rechnen. Ob sich die Anschaffung von Wärmepumpen für den eigenen Wohnraum lohnt, können Verbraucher online für Neu- und Altbauten überprüfen. Die ARAG Experten raten beim Kauf der Wärmepumpe auch auf den angegebenen Geräuschpegel zu achten, da außen aufgestellte Anlagen Lärmbelästigungen verursachen können.
Die Kleinwindkraftanlage vor der Tür
Wer über eine Kleinwindkraftanlage auf dem Dach oder im Garten nachdenkt, muss an einem windigen Standort wohnen, wo die jährliche Durchschnittsgeschwindigkeit über vier Meter pro Sekunde liegt. Ansonsten ist der Strom-Ertrag zu klein und die Investition für Privathaushalte nicht lohnenswert. Zudem muss das Windrad genügend Platz sowohl in der Höhe als auch in der Weite haben. Dabei gilt: Je höher die Anlage steht, desto mehr Strom erzeugt sie. Das eigene Dach – womöglich noch inmitten dicht bebauter Wohngebiete – ist laut ARAG Experten windtechnisch nicht unbedingt empfehlenswert. Darüber hinaus kann eine Anlage auf dem Dach störende Geräusche und Vibrationen auf das Gebäude übertragen.
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass vorab in den Bauordnungen der Bundesländer geprüft werden muss, ob für das Aufstellen einer Windkraftanlage eine Baugenehmigung nötig ist. Eingehalten werden müssen die Bundes-Immissionsschutzverordnung bezogen auf Lärm, Schattenwurf und weitere technische Vorgänge und die Richtwerte des Deutschen Institutes für Bautechnik für Windkraftanlagen. Zudem müssen alle Anlagen bei der Bundesnetzagentur und beim Stromnetzanbieter angemeldet werden. Die ARAG Experten empfehlen, sich auch bei der Gebäude- und Haftpflichtversicherung zu erkundigen, ob der Vertrag mögliche Schäden durch eine Kleinwindkraftanlage abdeckt oder ob die Police angepasst werden kann bzw. muss.
Tipps zum Gas- und Stromsparen haben die ARAG Experten hier zusammengetragen:
https://www.arag.de/...
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...