Widerrufsrecht und Rücksendung
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Online-Kunden ab dem Tag der Lieferung in der Regel 14 Tage das Recht haben, die Ware zurückzusenden; und zwar ohne dies begründen zu müssen. Der Händler hat keine Möglichkeit, dieses Widerrufsrecht zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzuschränken. Waren wie Theaterkarten oder Lebensmittel sind allerdings genauso von der Rückgabe ausgeschlossen, wie kopierbare Datenträger und CDs ohne Originalverpackung. Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie wurde beschlossen, dass Kunden seit Juni die Kosten für Rücksendungen allerdings selbst tragen müssen, wenn sie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im ersten Moment scheint die Neuregelung eine schlechte Nachricht für Kunden zu sein und eine gute für Online-Shops, die eine erhöhte Retourenquote haben. Besonders Online-Shops für Bekleidung und Technikartikel, bei denen extrem viele Bestellungen nach erster Inaugenscheinnahme zurückgeschickt werden, könnten so viel Geld sparen. Das sollte man aber differenziert betrachten. Denn die Kunden werden nach Einsetzen der Neuregelung ihr Kaufverhalten in Onlineshops ändern. Onlineshops, die darauf bestehen, dass Kunden die Retouren selbst bezahlen, werden weniger besucht werden. Andere werden zumindest in den ersten Monaten Retourkosten für ihre Kunden auch weiterhin übernehmen. Laut ersten Auskünften wird ca. die Hälfte der Shop-Betreiber die Kosten weiterhin selbst tragen.
Auf Qualitätssiegel und Bewertungen achten
Hat ein Online-Shop ein anerkanntes Qualitätssiegel, so bedeutet das, dass er von einer unabhängigen Organisation nach vorgegebenen Parametern geprüft wurde. Diese Organisationen halten im Netz auch Listen mit vertrauenswürdigen Online-Händlern vor. Bei Auktionshäusern gibt es laut ARAG Experten die Möglichkeit der Verkäuferbewertung. Hierbei werden sowohl der Verkäufer als auch das Produkt und das Prozedere von anderen Käufern bewertet; das schafft zwar keine völlige Sicherheit, hilft aber, den Verkäufer besser einschätzen zu können.
Anbieter muss erkennbar sein
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich Online-Anbieter laut Telemediengesetz eindeutig zu erkennen geben müssen. Gibt es auf der Internetseite kein Impressum mit kompletter Anschrift, Eintrag ins Handelsregister und Namen des Geschäftsführers, sind spätere Reklamationen unter Umständen schwierig oder unmöglich. Seriöse Anbieter haben darüber hinaus meistens eine preiswerte Service-Telefonnummer für Anfragen oder Reklamationen; die AGB sind leicht zu finden und verständlich formuliert.
Genaue Angaben zu Produkten und Lieferzeiten
Zu jedem Produkt gehört selbstverständlich eine detaillierte Beschreibung, am besten mit einer aussagekräftigen Abbildung. ARAG Experten raten insoweit zur besonderen Vorsicht: In der Vergangenheit haben windige Zeitgenossen des Öfteren regelrechte Nepp-Angebote wie zum Beispiel Original-Verpackungen ohne Inhalt bei Online-Auktionen angeboten. Vor allem Geschenke sollen auf jeden Fall pünktlich kommen. Deshalb sind genaue Angaben zu den Lieferzeiten ein Muss. Auch hier heißt es, aufpassen: Ist das Produkt "in 24 Stunden versandfertig", kann der Transport doch noch einige Tage beanspruchen.
Genaue Angaben zum Preis
Bei der Preisangabe muss deutlich werden, welche Zusatzkosten anfallen. Gut, wenn es sich um einen Gesamtpreis handelt, der Mehrwertsteuer und Zusatzkosten beinhaltet. Ansonsten kann laut ARAG Experten ein vermeintlich günstiges Angebot nämlich mit Verpackungs- und Versandkosten sowie einer Gebühr zum Beispiel bei Zahlung per Nachnahme schnell ein teures Vergnügen werden.