Der Vermieter einer Villa für Feiern und Veranstaltungen, der zwei Männern eine Verpartnerungsfeier verweigert, ist unter Umständen zum Schadensersatz verpflichtet. In einem konkreten Fall hatten zwei Männer den Vermieter per E-Mail vorab darüber informiert, dass sie homosexuell sind. "Ich hoffe, das stellt für Sie kein Problem dar", schrieben sie. Die Antwort lautete jedoch: "Das Haus gehört meiner Mutter, und die kann sich mit den neuen Gegebenheiten noch nicht so recht anfreunden." Die beiden Männer fragten daraufhin per E-Mail noch einmal nach, ob dies als Absage zu verstehen sei, was der Vermieter bejahte. Dies ließ das schwule Paar nicht auf sich beruhen und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Köln gab der Zivilklage statt und verurteilte den Vermieter wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Laut ARAG Experten erhielten die Männern wegen der erlittenen Diskriminierung einen Schadensersatz von 1.500 Euro (AG Köln, Az.: 147 C 68/14).
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