In ihr muss der Vermieter dem Mieter den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung muss Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Vermieter, die einen Ein- oder Auszug nicht oder nicht richtig bestätigen, riskieren ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Laut Gesetz ist es außerdem ausdrücklich verboten, jemandem eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch ihn nicht stattfindet bzw. nicht beabsichtigt ist. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss sogar mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen! In Kraft tritt die neue Regelung allerdings erst am 1. Mai 2015. Vermieter haben also noch ein wenig Zeit, sich mit den Anforderungen an die Bescheinigung vertraut zu machen.
Vermieterbescheinigung kommt wieder
In ihr muss der Vermieter dem Mieter den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung muss Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Vermieter, die einen Ein- oder Auszug nicht oder nicht richtig bestätigen, riskieren ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Laut Gesetz ist es außerdem ausdrücklich verboten, jemandem eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch ihn nicht stattfindet bzw. nicht beabsichtigt ist. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss sogar mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen! In Kraft tritt die neue Regelung allerdings erst am 1. Mai 2015. Vermieter haben also noch ein wenig Zeit, sich mit den Anforderungen an die Bescheinigung vertraut zu machen.