... fühlt sich vermutlich derjenige, der erst nach Jahren feststellt, dass er nicht sein leibliches Kind großzieht, oder jahrelang für das Kind eines Anderen Unterhalt gezahlt hat. Auf die Frage hin, ob er diesen finanziellen Verlust ersetzt bekommt, antworten ARAG Experten mit: generell hat er Ansprüche. Allerdings ist es schwierig, diese immer durchzusetzen. Denn zunächst hat er einen sogenannten Bereicherungsanspruch gegen das Kind. Von diesem den gezahlten Unterhalt zurück zu erhalten, ist nahezu aussichtslos, da es vermutlich nicht mehr über das Geld verfügt. Zudem könnte der biologische Vater in Regress genommen werden, sofern er die Vaterschaft auch anerkennt oder diese gerichtlich festgestellt worden ist. Der Mutter wiederum muss der verprellte Vater nachweisen, dass sie ihn vorsätzlich getäuscht hat und die ganze Zeit über wusste, dass er nicht der Erzeuger ist.
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