Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot für eine Versicherung darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Ein Unternehmen hatte unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt, wonach ein Verbraucher über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate kostenlos versichert war. Dieses kostenlose Versicherungspaket sollte jedoch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von zwölf Monaten übergehen, sofern er nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilt, dass er die Verlängerung nicht möchte. Nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert hatte, ist Klage vor dem Landgericht Limburg a.d. Lahn erhoben worden. Das Gericht sah in diesem Vorgehen ein unlauteres Verhalten und untersagte die Geschäftspraxis. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah in diesem Verhalten eine Irreführung von Verbrauchern. Die zuständige Verbraucherzentrale war der Meinung, dass es nicht sein kann, dass Verbraucher aktiv widersprechen sollen, obwohl sie niemals gefragt wurden, ob sie überhaupt an der kostenlosen Testphase teilnehmen möchten, so die ARAG Experten (LG Limbug a.d. Lahn, Az.: 5 O 30/16).
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