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Vertragsänderung nur mit Zustimmung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Eine Bank darf einen Vertrag nur dann einseitig ändern, wenn der Kunde sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Eine Bank hatte zum Beispiel ihren Kunden schriftlich mitgeteilt, dass sie das bisher vereinbarte Kontomodell Giro4Free in das Premium-Konto-Modell GiroStar umwandeln werde. Die Kontoführung bleibe in den ersten zwölf Monaten kostenfrei, danach fielen monatlich 5,99 Euro als Kontoführungsentgelt an. Wer nicht einverstanden sei, könne innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen. Dagegen ging der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gerichtlich vor und bekam Recht. Die Formulierung in dem Anschreiben der Bank war irreführend, denn sie erweckte den fehlerhaften Eindruck, die Bank sei ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers berechtigt, das Konto einseitig umzustellen. Da die AGB eine Änderung der Entgeltregelungen nicht erfassten, war die Vorgehensweise der Bank nicht korrekt, so die ARAG Experten. Allein durch Schweigen kann die Zustimmung des Kunden nicht herbeigeführt werden (LG Mönchengladbach, Az.: 8 O 62/12).
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