Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag eines 16-jährigen Gymnasiasten abgelehnt, der sich gegen seinen durch die Schulleiterin angeordneten sofortigen viertägigen Ausschluss vom Unterricht wegen unbefugter Weitergabe eines fremden Computer-Passwortes an Mitschüler gewandt hatte. Der Schüler hatte Ende November 2014 im Computerraum seiner Schule das Passwort eines fremden Schülers gefunden und an andere Schüler weitergegeben, die damit unter anderem pornographische Seiten aufriefen und herunterluden sowie das Computerspiel Counterstrike in dem Schülertauschverzeichnis ablegten. Das wurde dem Antragsteller auch bekannt. Durch das Herunterladen der pornographischen Seiten änderten die Schüler zugleich das Schülerprofil des Betroffenen. Gegen den daraufhin von der Schulleiterin verfügten viertägigen Unterrichtsausschluss ging der Antragsteller vor. Das Gericht entschied jedoch in einem Eilverfahren, dass der Ausschluss zu Recht erfolgt sei. Durch die von dem Antragsteller durch die Weitergabe des Passwortes veranlasste Benutzung und Veränderung des fremden Schülerprofils sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Schülers verletzt worden. Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens des Antragstellers sei die Schulleiterin zu Recht davon ausgegangen, dass pädagogische Maßnahmen im konkreten Einzelfall nicht ausreichend und mildere Mittel nicht ersichtlich seien, ergänzen ARAG Experten (VG Stuttgart, Az.: 12 K 1320/15).
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