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Voreilige Wesenstests bei Hunden

(lifePR) (Düsseldorf, )
ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Halter eines Huskys mit seinem Hund nicht zum Wesenstest muss, wenn das Tier von einem Nachbarn beschuldigt wird, zwei Kaninchen und zwei Meerschweinchen totgebissen zu haben. Ein Wesenstest kann nur dann angeordnet werden, wenn die Charaktereigenschaft des Hundes geprüft werden soll. Um aufzuklären, ob der Husky die Haustiere des Nachbarn totgebissen haben könnte, ist ein solcher Test nach Auskunft der ARAG Experten gänzlich ungeeignet. Eine DNA-Probe sei hierbei aufschlussreicher. Im konkreten Fall gab es unterschiedliche Aussagen zum Tathergang und es konnte nicht geklärt werden, ob es tatsächlich dieser eine Husky war, der die Kleintiere totgebissen hatte (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 1 L 250/05).

Download des Textes unter: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/

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