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Vorgetäuschter Autodiebstahl

ARAG: Abgefahrene Urteile / ARAG Experten mit Urteilen aus dem Verkehrsrecht

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wird ein Fahrzeug gestohlen, muss der Halter den Diebstahl zwar nicht voll umfänglich beweisen, damit die Versicherung den Schaden ersetzt. Bestehen allerdings Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit, kann es ihn den Versicherungsschutz kosten. In einem konkreten Fall hatte ein Mann den Diebstahl seines Ford Mustangs gemeldet. Bevor die Versicherung zahlte, verlangte sie beide Autoschlüssel. Doch wie sich durch ein Gutachten herausstellte, handelte es sich bei einem der beiden Schlüssel nicht um das Original. Auf Nachfrage schickte der vermeintlich Bestohlene dann auch das zweite Original. Seine Ausrede: Sein Vater habe ohne sein Wissen einen Schlüssel als Andenken an den geliebten Boliden nachmachen lassen. Doch weder die Versicherung noch die Richter glaubten dem Mann. Auch die leicht widersprüchlichen Zeugenaussagen zum Abstellort des Fahrzeugs waren für seine Glaubwürdigkeit nicht gerade hilfreich. Diebstahl hin oder her: Am Ende hatte der Mann das Nachsehen und bekam kein Geld von seiner Versicherung (Landgericht Itzehoe, Az.: 3 O 133/21). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bereits das Zurückhalten von Autoschlüsseln für einen vorgetäuschten Diebstahl typisch ist.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/verkehrsrechtsschutz/verkehrsrecht-ratgeber/ 

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https://www.arag.com/de/newsroom/ 

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