400 Euro generell rentenunschädlich
Die wichtigste Regel bezüglich des Hinzuverdiensts bei Rentenbezügen besagt, dass Bezieher einer Regelaltersrente unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, die monatliche Rentenzahlung wird davon nicht beeinflusst. Im Fall einer vorgezogenen Altersrente oder einer Erwerbsminderung sieht die Regelung jedoch vor, dass nur der Hinzuverdienst von 400 Euro im Monat generell rentenunschädlich ist. Dieser Betrag darf aber im laufenden Jahr bis zu zweimal überschritten werden - allerdings nur bis zum Doppelten des ursprünglichen monatlich erlaubten Hinzuverdiensts.
Teilrente bei zu hohem Hinzuverdienst
Wird die gesetzlich erlassene Grenze des Hinzuverdiensts bei Erwerbsminderung überschritten, hat dies direkte Folgen auf die Höhe des Rentenbezugs. Diese kann in solchen Fällen zu einer Teilrente herabgesetzt werden. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um volle oder nur teilweise Erwerbsminderung handelt. Je nach Ausgangslage variiert die Staffelung der Rentenbezüge - so ist bei voller Erwerbsminderung mit überhöhtem Hinzuverdienst eine Kürzung der Rentenzahlung auf bis zu ein Viertel des bisherigen Rentenbezugs möglich.
Mit Informationen absichern
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen die ARAG Experten die Informationsangebote des Deutschen Rentenversicherungsbunds, der Auskunft über die genauen gesetzlichen Grenzen des Hinzuverdiensts und Möglichkeiten der verschiedenen Teilrenten anbieten.