Eine zumindest gefühlte Faustregel des Straßenverkehrs besagt: Jeder ist sich selbst der nächste und man selbst hat es immer eiliger als andere. Daher ist folgendes Unfallszenario nicht verwunderlich: Sichtlich erfreut noch einen Parkplatz ergattert zu haben, stellt eine Dame ihr Fahrzeug in einer engen Straße ab. Um ihren Hund auszuladen beugte sie sich in das Fahrzeug, lässt sie die Fahrertür ein wenig geöffnet und denkt sich nichts Böses. Ein anderer Verkehrsteilnehmer jedoch, der diese nun noch enger gewordene Stelle passieren möchte, versucht sich mit seinem Pkw an diesem Hindernis vorbeizuschlängeln und stößt dabei gegen die Tür. Wer ist schuld - der rücksichtslose Drängler oder die unvorsichtige Hundebesitzerin? In diesem Fall gab das Amtsgericht München dem Fahrer die Hauptschuld, da sich rekonstruieren ließ, dass die Tür nicht plötzlich und unerwartet geöffnet wurde, sondern schon längere Zeit offen stand. Somit hatte er die Möglichkeit, richtig zu reagieren. Trotzdem bekam aber auch die Dame eine Teilschuld zugesprochen, wissen ARAG Experten. Denn ein ordnungsgemäß handelnder Verkehrsteilnehmer sollte abwarten, bis der Ausstiegsmoment günstig und somit der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wäre (AG München, Az.: 322 C 26475/06).
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