Vorsicht ist besser als Nachsicht
Der beste Schutz vor Diebstahl ist immer noch ein gutes Fahrradschloss. Erstaunlicherweise wird daran noch oft gespart. Denn wenn man den Verlust und den Ärger bedenkt, den ein Diebstahl mit sich bringt, ist ein hochwertiges Schloss eine gute Investition. Bügelschlösser sind nach wie vor ungeschlagen, aber auch gute Falt-, Ketten- oder Panzerkabelschlösser können inzwischen in Sachen Sicherheit durchaus mithalten. Rahmenschlösser dagegen reichen als Diebstahlschutz laut ARAG Experten keinesfalls aus, auch deswegen, weil die meisten Versicherungen vorschreiben, dass das Rad an einer festen Verankerung angeschlossen sein muss.
Eindeutige Zuordnung
Die optimale Ergänzung zum Fahrradschloss ist die Codierung, die man nachträglich am Fahrrad aufbringen lässt. Hierbei wird der sogenannte EIN-Code (Eigentümer-Identifikations-Nummer), eine individuelle Kombination aus Ziffern und Buchstaben, deutlich sichtbar in den Rahmen graviert. Dieser Code gibt eindeutigen Aufschluss über seinen rechtmäßigen Besitzer, indem er unter anderem Adresse und Initialen verschlüsselt, und er kann von der Polizei oder dem Fundbüro einfach wieder entschlüsselt werden. Entscheidend aber: Die sichtbare Codierung macht das Fahrrad für Diebe wesentlich unattraktiver, denn sie erschwert den Weiterverkauf enorm und wirkt insofern abschreckend. Aktionen zur Codierung werden laut ARAG Experten regelmäßig deutschlandweit angeboten und oft von der Polizei begleitet. Diese kann auch bei der Terminfindung helfen.
Wenn es doch geschieht: Anzeige erstatten
Laut Statista rollen rund 81 Millionen Fahrräder über Deutschlands Straßen. Ein großer Teil davon sind kostspielige E-Bikes und Lastenräder sowie sportlich genutzte Mountainbikes und Rennräder, für die schnell vierstellige Summen auf den Tisch gelegt werden. Aber nicht nur dann ist es ärgerlich, wenn das Fahrrad gestohlen wird. Es ist wohl für jeden erst einmal ein Schockmoment, wenn er zum vermeintlich geparkten Rad kommt und dieses nicht mehr vorfindet. Doch gleich danach gilt es zu handeln! Eine Anzeige ist wichtig, auch wenn man selbst die Chancen, sein Fahrrad wiederzubekommen, nicht hoch einschätzt: Die Versicherung benötigt die Bescheinigung der Polizei.
Unverwechselbares Merkmal
Um eine vollständige Anzeige erstatten zu können, braucht es nach Auskunft der ARAG Experten einige Angaben. Wichtig ist daher, diese parat zu haben, denn wenn das Rad einmal weg ist, ist es zu spät dafür. Entscheidend zur Erkennung des einzelnen Fahrrads ist nämlich die Rahmennummer, die für gewöhnlich am Tretlager oder an der Gabel eingestanzt wird. Diese ist die einzige individuelle Nummer, die dem Gefährt zugeordnet werden kann – nicht zu verwechseln mit der Produktions- oder Seriennummer, die mehrfach vergeben wird. Wenn man sich unsicher ist, welche Nummer was bedeutet, machen entsprechende Fotos Sinn; Experten ordnen sie dann richtig zu. Auch weitere aussagekräftige Fotos helfen, vor allem von Besonderheiten wie Um- oder Anbauten, Lackierungen oder auch kleinen vorhandenen Schäden.
Ausweisdokument fürs Rad
Das ideale Dokument ist der Polizeiliche Fahrradpass, den man über die Internetseite der Gewerkschaft der Polizei herunterladen und ausdrucken kann. Auch als App ist er verfügbar und kann im Google Play oder App Store kostenlos heruntergeladen werden. Ebenso wie andere klassische Ausweise enthält er alle entscheidenden Angaben zur Identifizierung in einem kleinen Papier: Eigentümer einschließlich Anschrift, Hersteller, Marke und Modell, Farbe, besondere Merkmale, Rahmengröße und -nummer und falls vorhanden die oben erwähnte Codierung. Auch ein Foto des Drahtesels sollte hier nicht fehlen, ebenso wenig wie sein Wert, die Versicherung sowie das verwendete Schloss. Neben diesem Papierstück ist auch eine Online-Registrierung des Rades empfehlenswert. Dies ist zum Beispiel unter fahrradpass.info möglich, einer Website, die einer Berliner Arbeitsgemeinschaft von Fahrradbegeisterten zu verdanken ist. Eine App der Polizei wird derzeit überarbeitet, sollte aber auch zeitnah wieder genutzt werden können.
Kaufbelege aufbewahren
Alle Angaben zum Modell findet man übrigens in der Quittung des Fahrrads. Diese aufzubewahren, ist ohnehin eine sinnvolle Idee. Nicht nur dass sie dazu dient, der Versicherung Kaufpreis und -datum nachzuweisen, vielmehr sind darauf für gewöhnlich auch Hersteller und Modell vermerkt. Apropos Nachweis: Sollte man sein Rad durch zusätzliche Elemente wie einen hochwertigen Sattel, andere Pedale oder besondere Reifen aufgerüstet haben, raten die ARAG Experten, auch diese Belege mit einzureichen, da sie den Wert des Diebesguts und somit des Versicherungsobjekts gesteigert haben.
Fahrrad gut versichern
Bei der Versicherung gegen Diebstahl haben Radler zwei Möglichkeiten. Die Basis wäre die Hausratversicherung. Sie versichert grundsätzlich das Fahrrad mit. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Rad nur dann versichert ist, wenn es in der Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder der verschlossenen Garage abgestellt und gesichert ist. Mit einer speziellen Fahrradversicherung ist in der Regel auch Diebstahl auf der Straße versichert, sofern das Bike mit einem entsprechenden Schloss gesichert ist. Eine gute Fahrradversicherung sollte laut ARAG Experten auch auf eine Nachtzeitklausel verzichten, sondern das Rad rund um die Uhr versichern und auch Helm und fest verbundenes Zubehör in die Leistung einschließen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/hausratversicherung/fahrradversicherung/fahrrad-ratgeber/