Wird eine Ware während einer laufenden eBay-Auktion beschädigt, darf der Verkäufer die Auktion trotz bereits vorliegender Angebote beenden. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autobesitzer seinen Mercedes Benz A 140 bei eBay eingestellt. Während die Auktion lief, ging die Zentralverriegelung des Autos kaputt. Der Verkäufer beendete daraufhin die Auktion vorzeitig. Dagegen zog der bis dahin Höchstbietende vor Gericht, hatte allerdings keinen Erfolg. Bereits das Amtsgericht entschied, dass der Verkäufer die Auktion vorzeitig beenden durfte, da laut AGB eine vorzeitige Beendigung einer Auktion erlaubt ist, wenn der zu versteigernde Artikel nicht funktioniert oder ein Teil fehlt. Bei der nach Auktionsstart kaputt gegangenen Zentralverriegelung handelte es sich um einen Mangel der Kaufsache, der auch den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt hätte, erklären ARAG Experten die Argumentation des Gerichts (LG Bochum, Az.: 9 S 166/12).
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