Kippen bei Waldbrandgefahr
Derzeit herrschen in vielen Regionen, besonders aber im Osten Deutschlands höchste Waldbrandgefahrenstufen. In ländlichen Gebieten verstehen die Ordnungshüter daher genauso wenig Spaß wie in unseren Großstädten. Bei der derzeitig herrschenden Waldbrandgefahr wird dann sogar hart durchgegriffen gegen Kippenschnippser! Das Rauchverbot im Wald wird intensiv überwacht, denn schon kleine Glutreste der Zigarette reichen aus, um einen Waldbrand zu entfachen. Eine achtlose Entsorgung von Zigarettenkippen kann laut eines Kreiswaldbrandschutzbeauftragten bis zu 25.000 Euro kosten. In Deutschland entstehen die meisten Waldbrände durch fahrlässiges Handeln von Menschen, nicht durch Naturkatastrophen. Darum gilt neben dem Rauchverbot im Wald außerdem:
- Kein offenes Feuer im Wald und auf Wiesen; das ist nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
- Parken nur innerhalb gekennzeichneter Parkflächen und niemals auf Wiesen und Feldern; der heiße Katalysator eines Kfz kann das trockene Gras schnell entzünden.
- Kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen lassen; der Brennglaseffekt kann ebenfalls Brände verursachen.
Rund 5,6 Billionen Zigaretten werden jedes Jahr weltweit geraucht, 4,5 Billionen davon werden achtlos weggeworfen. Viele deutsche Innenstädte sind denn auch große Aschenbecher. Dabei sind die Kippen weit mehr als nur ein ästhetisches Problem. Durch weggeworfene Zigarettenkippen werden jährlich zahlreiche Waldbrände ausgelöst – mit zum Teil verheerenden Folgen für die Natur und die Forstwirtschaft. Darüber hinaus geraten über Zigarettenstummel Hunderte schädlicher Chemikalien in die Umwelt. Reste von Filterzigaretten sind besonders giftig. Ordnungshüter gehen darum gegen allzu sorglose Kippenschnippser vor und verhängen Bußgelder. Deren Höhe kann sehr stark variieren – je nachdem, wo die Kippe landet. Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Delikt hat sogar einen Namen: Unzulässige Abfallentsorgung! Und die wird geahndet. Wer seine Zigarettenstummel einfach auf den Bürgersteig schnippt, riskiert zum Beispiel in Köln ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro. Dieses Verwarngeld wird häufiger fällig als gemeinhin angenommen. In der Rheinmetropole wachen nämlich tagein, tagaus zahlreiche Ermittler des Ordnungsdienstes darüber, dass das Abfallgesetz eingehalten wird. Die Verwarn- und Bußgelder sind allerdings nicht überall einheitlich geregelt. Wie hoch dieses mindestens ist, legt jede Stadt oder Kommune selber fest. Die Höhe des Bußgeldes hängt also maßgeblich davon ab, wie groß ein Müllproblem in einer Stadt ist. Wie hoch die Geldstrafe letztendlich im Einzelfall ausfällt, entscheiden aber auch die Beamten des Ordnungsamts in einem gewissen Rahmen selbst. Je nachdem wie sich der Erwischte verhält, kann die Strafe aber auch steigen. Einsicht und Freundlichkeit können also dafür sorgen, dass die Strafe nicht auf das Höchstmaß klettert. Das Umweltministerium NRW will die Bußgelder für diese Delikte rigoros erhöhen. Aber selbst dann handelt es sich nur um Vorschläge. Die Gemeinden bleiben bei der Festlegung der Bußgelder autark. So kostet eine achtlos entsorgte Kippe in Düsseldorf, Hannover und Dresden 10 Euro. In Berlin, Dortmund, Essen und Nürnberg wird es mit bis zu 35 Euro schon etwas teurer. In Hamburg und München kostet das Kippenschnippsen 55 Euro, in Stuttgart 75 Euro und in Mannheim sogar 100 Euro.
Zigarettenkippen aus dem Auto
Wer die Zigarettenkippe aus dem fahrenden Auto auf die Straße schnippt, macht sich auch ohne einen Waldbrand auszulösen der unzulässigen Abfallentsorgung strafbar, entzieht sich aber oft dem Zugriff der Ordnungshüter, die meist zu Fuß unterwegs sind. Doch wenn es ihnen gelingt, das Nummernschild zu notieren, droht auch in diesem Fall mindestens ein Bußgeld wegen Umweltverschmutzung. Der Kippenwurf kann unter Umständen sogar ein Strafverfahren zur Folge haben, warnen ARAG Experten. Das ist immer dann der Fall, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt. Erschrickt sich beispielsweise ein Motorradfahrer und stürzt, muss sich der Kippenschnippser wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
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