In der Regel gilt der Versicherungsschutz erst dann, wenn die erste Prämie bezahlt wurde. In einem konkreten Fall war jedoch die Vollkaskoversicherung gerade erst abgeschlossen und die Erstprämie noch nicht einmal bezahlt, als der Versicherungsnehmer in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Seine frisch abgeschlossene Versicherung verweigerte daraufhin die Zahlung und wollte sogar vom Vertrag zurücktreten. Die Begründung: Ohne Zahlung der Erstprämie keine Leistung! Doch der Betroffene behauptete, gar keine Rechnung erhalten zu haben, die er hätte zahlen können und verlangte die Begleichung des Schadens. Zu Recht wie die ARAG Experten bestätigen. Denn die Beweispflicht, ob tatsächlich eine Rechnung verschickt wurde, liegt laut Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart beim Versicherer (Az.: 7 U 78/15).
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