Auch wenn die Angst einen bereits angetretenen Urlaub verdirbt, ist eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises nicht zwingend notwendig.
Wann zahlt die Reiserücktrittkostenversicherung?
Auch wenn die Angst einen bereits angetretenen Urlaub verdirbt, ist eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises nicht zwingend notwendig.