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Was ist in unseren Lebensmitteln

(lifePR) (Düsseldorf, )
Verbraucher in der EU sollen in Zukunft besser über die Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln informiert werden. Angaben über Salz, Fett, Zucker und andere Inhaltstoffe auf den Verpackungen werden Pflicht. Das Europaparlament einigte sich am 6. Juli 2011 in Straßburg endgültig auf neue Regeln, die wegen langer Umsetzungsfristen erst ab 2014 verbindlich werden. Die von Verbraucherschützern favorisierte Ampel-Kennzeichnung hat das Parlament verworfen und sich für mehr Kleingedrucktes auf den Verpackungen entschieden. ARAG Experten geben einen Überblick:

- Nährstoffinhalt: Auf jeder Lebensmittelverpackung soll künftig in einer Tabelle stehen, wie viel Salz, Zucker, Kohlenhydrate, Eiweiß, Fett und gesättigte Fettsäuren das Produkt enthält. Die "Nährwertkästchen" müssen die Werte auf 100 Gramm oder Milliliter angeben, möglich sind darüber hinaus auch Angaben in Portionen.
- Schriftgröße: Die Informationen müssen auf der Verpackung gut lesbar sein und mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift gedruckt werden. Bei besonders kleinen Packungen darf die Schrift etwas kleiner sein.
- Imitate: Analog-Käse oder Klebe-Schinken müssen gekennzeichnet werden. Zwar nicht als "Imitate", dafür muss auf der Verpackung aber deutlich werden, welche Zutaten ersatzweise verwendet worden sind: Bei Analogkäse etwa "hergestellt aus Pflanzenfett", bei Klebefleisch "aus Fleischstücken zusammengeklebt".
- Allergene: Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen auf der Verpackung deutlich zu erkennen sein. Auch bei unverpackter Ware wie etwa Fisch müssen sie ausgewiesen werden. Das gilt ebenso für Restaurants: Sie werden verpflichtet, auf Allergene hinzuweisen, zum Beispiel auf der Karte. Gibt es keine entsprechende Hinweise, kann der Verbraucher davon ausgehen, dass er ohne Gefahr zulangen darf.
- Herkunft: Bei frischem Fleisch - Geflügel, Schwein, Schaf und Ziege - muss die Herkunft angegeben werden. Bei Rindfleisch ist das bereits verpflichtend. Die genauen Details der Bezeichnungen werden aber erst in den kommenden zwei Jahren ausgearbeitet. Fraglich bleibt also, ob erkennbar sein soll, wo das Tier geboren, aufgezogen oder geschlachtet worden ist. Ebenso wie die Frage, ob auf der Packung EU als Herkunftsort erscheinen soll oder das jeweilige Land.
- Koffein: Koffeinhaltige Lebensmittel und Getränke wie Energy-Drinks müssen einen Warnhinweis für Schwangere und Kinder tragen.

Praxistipp
Wegen der langen Umsetzungsfristen treten die neuen Kennzeichnungsregeln erst 2014 verbindlich in Kraft. Bis dahin heißt es weiterhin "Augen auf beim Einkauf". Auf www.lebensmittelklarheit.de können Verbraucher jetzt Produkte melden, bei denen sie sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen. Aufgrund eines Beschlusses der deutschen Bundestages wird die neue Internetplattform vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.
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