Änderung an den Vertragsbedingungen
Tarifwechsel gehen bei manchen Anbietern versehentlich unter. Wer eine Änderung an den Vertragsbedingungen veranlasst hat, sollte sich diese, wenn möglich, schriftlich bestätigen lassen und auf der jeweils nächsten Rechnung überprüfen, ob auch nach den neuen Konditionen abgerechnet wurde.
Bundeseinheitliche Feiertage
Bundeseinheitliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, werden manchmal nicht berücksichtigt. Dadurch können laut ARAG Experten vermeintlich günstige Gespräche richtig ins Geld gehen. Man sollte daher überprüfen, ob Telefonate auch wirklich zum günstigen Feiertagstarif abgerechnet wurden.
Tarifwechsel während eines Gesprächs
Einige Telefongesellschaften schaffen es nicht, während eines Gesprächs einen Tarifwechsel vorzunehmen. Das kann ein Nachteil sein, wenn man ein Telefonat kurz vor Ende der teueren Hauptzeit beginnt und dieses ohne Unterbrechung in der preiswerteren Nebenzeit fortsetzt.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden oft falsch berechnet. Beispiel: Bei bestimmten ISDN-Tarifen ist eine T-Net-Box kostenlos erhältlich. Dennoch wird manchmal versehentlich eine monatliche Grundgebühr erhoben, so die ARAG Experten.
Freecall-Nummern
Internationale Freecall-Nummern mit der Vorwahl 00800 sind kostenlos. Einige Anbieter berechnen diese trotzdem, teilweise sogar zum Auslandstarif. Dies ist nach Angabe der ARAG Experten nicht mit dem deutschen Telekommunikationsgesetz vereinbar, so dass das Recht auf eine Erstattung der Kosten besteht.
Verbindungen, die nicht zustande gekommen sind
Manche Anbieter berechnen auch Verbindungen, die gar nicht zustande gekommen sind. Auch hiergegen sollten Sie gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
Anmeldung
Einige Call-by-Call-Provider sind sowohl ohne Anmeldung - bei Abrechnung über die Telekom - als auch mit Anmeldung - bei eigener Rechnungsstellung - nutzbar. Vorsicht, damit die Gespräche nicht doppelt, d.h. auf der Telekom-Rechnung und auf einer eigenen Abrechnung des jeweiligen Netzbetreibers, abgerechnet werden. ARAG Experten raten dringend zum Abgleich der Rechnungen.
Gesprächslängen
Wenn der Eindruck besteht, dass der Anbieter Gesprächslängen falsch berechnet, sollte der Telefonkunde stichprobenartig aufschreiben, wie lange tatsächlich in einem bestimmten Fall telefoniert wurde, raten die ARAG Experten. Dann lässt sich der zuviel bezahlte Betrag gegebenenfalls zurückfordern.