- Auch den eigenen Anbieter nach Spar-Tarifen fragen
- Wechselgebühren sind unzulässig
- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Aufgrund der immer weiter steigenden Strompreise lohnt es sich, regelmäßig einen Vergleich anzustellen und gegebenenfalls auch den Anbieter zu wechseln. Die Sorge, bei einem Stromanbieterwechsel im Dunkeln sitzen zu müssen, ist unbegründet. Sollte trotzdem mal etwas schief gehen, springt der örtliche Anbieter als Grundversorger ein. ARAG Experten sagen, wie's geht:
Bevor Sie einen Vergleich z. B. im Internet starten, schauen Sie zuerst in der letzten Stromrechnung nach, wie hoch Ihr Jahresverbrauch ist. Dies hängt vor allem davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben. Zusammen mit Ihrer Postleitzahl können Sie dann die für Ihre Region günstigsten Anbieter finden. Manchmal lohnt es sich schon, den eigenen Stromanbieter nach anderen Tarifen zu fragen, um eine Ersparnis ohne Wechsel herbeizuführen.
Wenn Sie sich nach einem Vergleich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Binden Sie sich nicht zu lange an einen bestimmten Tarif. Die längste Laufzeit sollte bei 12 Monaten liegen.
- Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als 1 Monat sein.
- Lesen Sie sich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.
- Bei Vorauskasse sollten Sie sich genau über den Stromanbieter informieren, da Sie hier das Insolvenzrisiko tragen. Im Zweifel wählen Sie lieber ein Angebot mit einer monatlichen Abschlagszahlung.
- Bei einem Wechsel sollte sich der neue Anbieter um die Kündigung des alten Vertrages kümmern, indem Sie ihm eine Vollmacht erteilen, und ein fester Liefertermin für den Beginn des neuen Vertrages vereinbart werden.
- Stimmen Sie keinen Wechselgebühren zu. Diese sind sogar unzulässig.
- Im Vertrag sollten alle Preisbestandteile genau aufgeschlüsselt sein und ein Hinweis darauf, ob Sie Mindest- oder Höchstmengen beachten müssen.
- Schauen Sie vorab im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Kunden Ihres zukünftigen Stromanbieters. So können Sie böse Überraschungen vermeiden.
Bei den Kündigungsfristen gilt generell: Bei der Grundversorgung können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen. Haben Sie einen anderen Tarif beim Grundversorger gewählt oder einen anderen Stromanbieter, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Sobald Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn dies in den AGBs so geregelt ist.
Praxistipp: Sollten Sie die Kündigung selbst aussprechen wollen, beachten Sie bitte: Eine Kündigung sollte immer schriftlich (nicht per Fax oder E-Mail) am besten per Einschreiben/Rückschein erfolgen. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und widerrufen Sie die Einzugsermächtigung, falls Sie Ihrem Anbieter diese erteilt hatten.