Er hatte alle Papiere und eine beeindruckende Ahnentafel einer Züchtervereinigung vorzuweisen und war doch nur die Hälfte wert. Der Retriever, von dem die Rede ist, war nämlich nicht gekennzeichnet, bzw. tätowiert. Die ARAG Experten weisen auf einen Fall hin, in dem die Käuferin eines Retrievers mehr als die Hälfte des Kaufpreises von einem Zoogeschäft erstattet bekam, weil der Welpe nicht gekennzeichnet war und es damit keinen Eintrag in der sonst vollständigen Ahnentafel gab. Nach Ansicht der Richter bestand damit keine unverwechselbare Zuordnung des Tieres. Daher wurde der Marktwert des jungen Vierbeiners wie der eines Hundes ohne Papiere bewertet, was eine Kaufpreisminderung von über 50 Prozent rechtfertigte (AG Frankfurt, Az: Hö 3 C 3124/97).
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