Nachdem die Klage verschiedener Netzanbieter gegen den Eingriff der EU in die Tarifvereinbarungen abgewiesen worden ist, treten nun neue Roaming-Regeln in Kraft. Grenzüberschreitendes Telefonieren wird wieder günstiger und für den Transfer von Daten gibt es eine Kostenobergrenze. Durch teilweise horrende Rechnungen für das Datenroaming alarmiert, hat die EU-Kommission für grenzüberschreitende Tarife eine verpflichtende Obergrenze für das Datenroaming erwirkt. Demnach müssen Mobilfunkanbieter ihren Kunden eine automatische Kostenobergrenze von 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) einrichten, wenn diese mit Laptop oder Smartphone im EU-Ausland im Internet surft. Dieser "Kostenfallschirm" kann zwar vom Kunden herauf- oder heruntergestuft werden, wird aber zwingend vom jeweiligen Anbieter eingerichtet. Hiermit sollen Beträge von mehreren tausend Euro, wie sie zum Beispiel ein Deutscher für den Download einer TV-Sendung in Frankreich bezahlen sollte, vermieden werden. Zudem wird der Preis für das Downloaden eines Megabytes von 1 Euro auf 80 Cent zzgl. MwSt. sinken. Doch nicht nur in punkto Datenroaming ergeben sich Neuerungen, auch das Telefonieren im EU-Ausland wird nochmals günstiger. So fallen die Minutenpreise für den Endverbraucher sowohl für aus-, als auch für eingehende Gespräche im Ausland um 10 bis etwa 20 Prozent: ein ausgehender Anruf kostet ab Juli höchstens 39 Cent zzgl. MwSt. pro Minute, ankommende Anrufe höchstens 15 Cent zzgl. MwSt. Das Versenden einer SMS bleibt bei einem Höchstpreis von 11 Cent zzgl. MwSt. Nichts geändert hat sich auch am Abhören der Mailbox im Ausland, dies ist weiterhin kostenpflichtig, lediglich das Empfangen von Voicemail-Nachrichten wird nicht berechnet.
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