Autodiebstahl in Zahlen
Die Zahl der Diebstähle von Kraftfahrzeugen ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent auf rund 25.500 Fahrzeuge leicht angestiegen. Dabei bleiben laut Statista knapp 15.000 Autos trotz polizeilicher Ermittlungen verschwunden. Da es sich beim Diebesgut meist um vergleichsweise teure Autos handelt, ist auch der wirtschaftliche Schaden mit weit mehr als 200 Millionen Euro immens. Mittlerweile zahlen Versicherer für einen Diebstahl über 20.000 Euro.
Wie schützt man sich vor Autodiebstahl?
Der beste Schutz ist kinderleicht umzusetzen: Den Zündschlüssel auch beim kurzen Verlassen des Fahrzeugs mitnehmen und Türen, Fenster, Kofferraum, Schiebe- und Cabriodächer sowie den Tankdeckel abschließen. Das Lenkradschloss sollte immer eingerastet werden. Aber auch beim Abstellen des Wagens können Autofahrer einiges beachten. Die ARAG Experten raten, vor allem hochwertige Pkw nicht am Straßenrand, an dunklen und unbelebten Straßen oder in ungesicherten Carports abzustellen. Optimal ist eine abschließbare Garage.
Zudem gibt es einige mechanische Sicherungsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine Gangschaltungssperre, die den Schalthebel blockiert und fest im Auto montiert werden kann. Auch Felgenschlösser, Bolzenriegelschlösser für Türen und Kofferraum, zusätzliche Lenkradsperren oder Parkkrallen erschweren den Autodiebstahl erheblich.
Ebenso können elektronische Sicherungssysteme hilfreich sein. Diebstahlwarnanlagen melden z. B., wenn in den geschlossenen Innenraum eingedrungen oder das Auto unbefugt abgeschleppt wird. Kfz-Ortungssysteme können darüber hinaus beim Wiederauffinden eines gestohlenen Fahrzeugs helfen.
Was hat der Autoschlüssel mit dem Versicherungsschutz zu tun?
ARAG Experten weisen darauf hin, dass es grob fahrlässig ist, Ersatzschlüssel am oder im Fahrzeug zu verstecken. Diese Unbedachtheit kann den Versicherungsschutz kosten. Auch das kurzfristige Deponieren des Zündschlüssels auf dem Autoreifen ist keine gute Idee, denn diese Praxis ist Dieben hinlänglich bekannt. Wenn man seine Jacke z. B. beim Sport in einer Umkleidekabine oder an der Garderobe eines Restaurants aufhängt, sollte man den Autoschlüssel an sich nehmen. Und wie bereits erwähnt, ist Autodieben kein Weg zu umständlich: Daher sollten Autoschlüssel auch in der Wohnung nicht unbedingt griffbereit in der Nähe der Haustür oder an typischen Ablageorten liegen.
Heutzutage können die meisten Autos mit der so genannten „Keyless-Go“-Funktion auch ohne Schlüssel geöffnet und gestartet werden. Das Funksignal des Schlüssels genügt. Entfernt sich der Fahrer vom Wagen, bricht das Signal ab. An dieser Stelle kommen technikaffine Diebe mit Geräten zum Einsatz, die diese Funkwellen verlängern. Diese Art des Diebstahls – eine sogenannte "Relay-Attack" – hinterlässt keine Aufbruchspuren. Auch das kann Folgen für den Versicherungsschutz haben. Unter Umständen muss der Halter beweisen, dass das Auto tatsächlich verschlossen war und durch eine Relay Attack geöffnet wurde (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 32 C 2803/18 (27)). Anders verhält es sich laut ARAG Experten beim sogenannten „Jamming“: Dabei blockiert ein Sender das Funksignal des Schlüssels, so dass das Fahrzeug gar nicht erst abgeschlossen wird. Damit fehlt hier von vornherein die Voraussetzung für den Versicherungsschutz und die Versicherung muss grundsätzlich nicht zahlen. Ein Tipp der ARAG Experten: Solche Fernbedienungen sollten nicht in der Nähe der Haus- oder Wohnungstür abgelegt und am besten in einer funkdichten Hülle verwahrt werden.
Auto weg, was nun?
Ist das Auto geklaut, muss als erstes die Polizei benachrichtigt werden. Sie kann Betroffenen auch Auskunft geben, ob das Fahrzeug unter Umständen doch nur abgeschleppt wurde. Anschließend raten die ARAG Experten, zeitnah auf der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige zu erstatten. Dazu benötigen Betroffene den Fahrzeugschein und unter Umständen auch den Fahrzeugbrief. Bei der Kfz-Zulassungsstelle muss danach der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) abgegeben und entwertet werden. Das Fahrzeug ist damit offiziell stillgelegt und man erhält eine Abmeldebestätigung. Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert, müssen Leasinggeber bzw. Kreditinstitute ebenfalls benachrichtigt werden.
Welche Versicherung zahlt was?
Damit eine Versicherung ein gestohlenes Auto ersetzt, ist nach Auskunft der ARAG Experten mindestens eine Teilkasko-Versicherung nötig. Um den Diebstahl nachzuweisen, benötigen Betroffene zuerst sämtliche Zündschlüssel. Neben dem Fahrzeug-Brief, dem polizeilichen Diebstahlsprotokoll und der Abmeldebestätigung verlangt der Versicherer meist auch den entwerteten Fahrzeugschein, die Kaufrechnung, Rechnungen von Reparaturen und nachträglich eingebauten Teilen. Taucht der Wagen wieder auf und sind durch den Diebstahl Schäden am Fahrzeug entstanden, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Bleibt der Wagen länger als vier Wochen verschwunden, zahlt die Versicherung den ermittelten Zeitwert. Enthält die Versicherung eine sogenannte Neuwertentschädigungsklausel, wird unter Umständen sogar der volle Kaufpreis des Neuwagens erstattet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl laut ARAG Experten keinen Einfluss.
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