Es kommt zwar selten vor, ist aber möglich: Die Hausbank überweist einem Kunden zu viel Geld. Darf er das Geld dann behalten? Die ARAG Experten warnen davor. Das Geld muss der Bank zurückgezahlt werden, auch wenn der Irrtum erst Wochen später herauskommt. In einem konkreten Fall hatte die Hausbank einem Kunden fälschlicherweise 170.000 Euro überwiesen. Veranlasst wurde die fehlerhafte Überweisung laut Geldinstitut von der Lebensgefährtin des Kontoinhabers, die dort angestellt war. Der Empfänger des Geldes zögerte nicht lange und ließ es richtig krachen: Für teure Hotels, Glücksspiele, Bordellbesuche und Mietwagen verprasste er in wenigen Tagen mehr als die Hälfte des Geldes. Als die Bank einen Monat später das Geld zurückforderte, erklärte sich der Mann als ‚entreichert‘, weshalb er das Geld nicht zurückzahlen könne. Doch die Richter ließen ihn damit nicht durchkommen. Er hätte damit rechnen müssen, dass der Irrtum auffliegt und die Bank das Geld zurückfordern würde. Daher sei es seine Pflicht, die Summe zurückzugeben (Landgericht Hannover, Az.: 4 O 248/19).
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