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Wenn die Mülltonne nicht geleert wird

ARAG Experten informieren über Gründe, weshalb die Mülltonne stehen bleiben darf

(lifePR) (Düsseldorf, )
Falsch befüllte oder zu schwere Mülltonnen, festgefrorener oder zu stark gepresster Müll, eine zugeparkte Abholstelle – die Gründe, weshalb Entsorgungsfirmen Mülltonnen einfach stehen lassen, sind vielfältig. Gerade in Mietshäusern können nicht geleerte Tonnen schnell zu einem Problem werden. Aber wann dürfen Müllwerker die Tonnen stehen lassen und was kann man tun, um anschließend nicht im Müll zu ersticken? Die ARAG Experten informieren.

Falsche Befüllung
Mülltrennung ist ein entscheidender Faktor in der Kreislaufwirtschaft. Insbesondere Fremdstoffe in der Biotonne erschweren die Kompostierung erheblich. Wenn sich also Stoffe in der Tonne befinden, die dort nicht hineingehören, darf die Entsorgungsfirma die Tonne stehen lassen. So haben beispielsweise Windeln genauso wenig in der Papiertonne zu suchen, wie Elektrogeräte im Restmüll. Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die vermeintlich kompostierbare Biotüte aus Plastik nicht in den Biomüll, sondern in die Gelbe Tonne gehört, da sie nicht schnell genug verrottet und so die Qualität des Komposts gefährdet.

Überfüllte Tonnen
Lässt sich der Deckel der Mülltonne nicht mehr richtig schließen, kann es bei der Leerung der Tonne Probleme geben. Um zu vermeiden, dass dabei ein Teil der Ladung auf der Straße landet, dürfen Müllwerker überfüllte Tonnen stehen lassen. Wer also absehen kann, dass zeitweise mehr Müll anfällt, kann in den meisten Kommunen Restabfallsäcke kaufen. In dem Kaufpreis ist die Entsorgungsgebühr bereits enthalten. In zahlreichen Kommunen können auch so genannte Mehrmengenbanderolen gekauft werden, die dann an der Mülltonne angebracht werden, sobald das angemeldete Volumen überschritten wird. Mieter, die ihren Müll nicht richtig entsorgen können, weil die Mülltonnen im Haus ständig überfüllt sind, dürfen nach Auskunft der ARAG Experten unter Umständen sogar die Miete mindern (Amtsgericht Potsdam, Az.: 26 C 406/94). Auch wenn offensichtlich zu wenige Mülltonnen im Mietshaus zur Verfügung stehen, weil regelmäßig wenige Tage nach der Müllabfuhr alle Tonnen wieder voll sind, darf die Miete gemindert werden (Amtsgericht Köln, Az.: 155 C 3424/75).

Gepresster Müll
Wer die Kosten für eine größere Mülltonne scheut, sollte nicht versuchen, den Müll zu pressen und so zu verdichten, damit mehr in die Tonne passt. Denn dann kann es sein, dass die Schüttvorrichtung am Müllfahrzeug die Tonne nicht mehr heben kann oder sich der Abfall bei Leerung am Müllfahrzeug nicht oder nur teilweise löst. Und allein aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen Müllwerker den Müll in der Tonne nicht lockern, selbst wenn sie wollten. ARAG Experten warnen in diesem Zusammenhang vor Müllpressen, die im Baumarkt bereits für unter 20 Euro für den Privatgebrauch zu kaufen sind: Viele Kommunen verhängen für Verstöße saftige Ordnungsgelder.

Zu schwere Tonnen
Durch das Verdichten von Müll steigt auch das Gewicht der Mülltonne. Wenn diese ungewöhnlich schwer ist, darf der Entsorger die Tonne ebenfalls stehen lassen. Die Gewichtsgrenzen sind dabei durchaus unterschiedlich: So darf beispielsweise in Köln die 240-Liter-Tonne höchstens 80 Kilogramm wiegen, in Bremen 90 Kilo und in Rendsburg sogar 110 Kilogramm. Die 120-Liter-Tonne darf in Köln nur 40, in Bremen 50 und in Rendsburg 60 Kilogramm wiegen.

Was tun, wenn die Mülltonne nicht geleert wurde?
Wenn keiner der oben genannten Gründe zutrifft, kein Feiertag die Abfuhr verschoben hat und auch die Tonne rechtzeitig an der Abholstelle stand, raten die ARAG Experten, den Entsorgungsbetrieb direkt zu kontaktieren. Wurde die Tonne einfach nur übersehen, können Verbraucher davon ausgehen, dass der Müll ohne Zusatzkosten in den nächsten Tagen nachträglich abgeholt wird. Wenn es aber einen Grund gibt, dass die Müllwerker die Tonne nicht mitgenommen haben, bleibt nur das Warten auf die nächste planmäßige Leerung. Wem das zu lange dauert, kann eine teure Sonderleerung beauftragen.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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