...kann ein Mieter trotzdem nicht ohne weiteres die Miete mindern. Die ARAG Experten verweisen auf einen beispielhaften Fall. Dabei kürzte ein Mieter kurzerhand die Miete um 5 Prozent, weil er sich von dem Rauch aus den Kaminen der umliegenden Häuser gestört fühlte. Auch hegte er den Verdacht, dass in den betreffenden Heizungsanlagen trotz Verbots Holz und Braunkohlenbriketts verfeuert wurden. Der Vermieter wollte das nicht so ohne weiteres hinnehmen und zog vors zuständige Amtsgericht. Die Richter waren der Auffassung, dass sich der jetzige Zustand nicht von dem unterscheide, als der Mann die Wohnung angemietet hatte. Zudem seien de Emissionen in diesem Wohngebiet als ortsüblich zu betrachten und einen Gesetzesverstoß der Nachbarn gebe es auch nicht. Die Miete musste der Mann also trotz dicker Luft zur Gänze bezahlen (AG Münster, Az.: 3 C 3832/06).
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