Diese drei Sportarten zählen zu den umsatzstärksten, die von den zahlreichen Wettbüros angeboten werden.
Bei staatlich anerkannten Sportwettenanbietern kann daher auf den Favoriten gesetzt werden. Problematisch wird es bei privaten Anbietern.
Die Gesetzeslage bzgl. (online-) Sportwetten privater Anbieter ist kompliziert.
Zunächst hatte das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01) im Jahre 2006 entschieden, dass das seinerzeit bestehende staatliche Wettmonopol nur eingeschränkt mit dem Grundgesetz der Berufsfreiheit privater Sportwettenanbieter vereinbar sei. Danach schienen private Sportwetten zulässig zu sein. Im Januar 2008 trat jedoch der Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft, wonach private Wettanbieter grundsätzlich verboten worden sind.
Dass diese nicht damit einverstanden sind, versteht sich von selbst, und daher sind die Juristen nach wie vor mit der endgültigen Klärung beschäftigt.
ARAG-Experten mahnen auf jeden Fall zur Vorsicht. Die Einsatzmöglichkeiten bei Sportwetten im Internet sind vielfältig. Ein besonderer Spielanreiz ist durch die einfache Bedienbarkeit (per Mausklick kann Geld gesetzt werden) und die ständige Erreichbarkeit gegeben. Daher besteht eine erhöhte Gefahr, spontane und unüberlegte Wetteinsätze zu tätigen. Die eigenen Kompetenzen in Bezug auf die Sportergebnisse werden bei Sportwetten allgemein überschätzt. Sportwetten im Internet besitzen nach Meinung vieler Experten eine besonders große Gefahr, die Entwicklung einer Spiel- oder Wettsucht zu begünstigen.