Wird ein Medikament vom Arzt verschrieben, müssen gesetzlich Versicherte trotzdem einen Anteil aus eigener Tasche zahlen. Dies gilt nicht nur beim Gang in die Apotheke, sondern auch bei Online-Bestellungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dieser Eigenanteil liegt pro Packung bei zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens aber bei zehn und mindestens bei fünf Euro. Höher als die tatsächlichen Kosten des Mittels darf der Eigenanteil nach Auskunft der ARAG Experten aber nie sein. Medikamente für Kinder unter 18 Jahren sind übrigens von der Zuzahlung befreit! Damit außerdem niemand durch die Zuzahlungen unzumutbar belastet wird und jeder die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhält, gibt es Belastungsgrenzen. Danach müssen Versicherte in einem Kalenderjahr maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Wer schwerwiegend chronisch erkrankt ist, zahlt ein Prozent. Bei der Berechnung des Bruttoeinkommens werden sämtliche Bruttoeinnahmen der in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen addiert. Eventuelle Freibeträge einzelner Familienmitglieder werden davon abgezogen. Wichtig: Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden nicht nur Arzneimittel mitgezählt, sondern alle gesundheitlichen Ausgaben wie etwa Zuzahlungen im Krankenhaus, häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel oder Krankengymnastik.
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