ARAG Experten weisen Verbraucher darauf hin, dass sie nicht dazu gezwungen werden können, wie sie ihren Strom bezahlen. Der Stromanbieter muss laut Gesetz eine Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten bieten, so dass Kunden die Möglichkeit haben, eventuell anfallende Gebühren für eine bestimmte Zahlungsart zu umgehen. In einem konkreten Fall konnten Kunden einen bestimmten Stromtarif nur online bestellen, wenn sie das SEPA-Lastschriftverfahren akzeptierten, bei dem das Unternehmen den fälligen Betrag vom Konto des Verbrauchers abbuchen darf. Eine andere Zahlungsmöglichkeit stand nicht zur Auswahl. Doch da dieses Geschäftsgebahren rechtswidrig ist, musste der Stromanbieter nachbessern (Landgericht Köln, Az.: 33 O 2/16).
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