Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 774983

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Wildunfälle mehren sich

ARAG Experten über erhöhte Unfallgefahren im Herbst

(lifePR) (Düsseldorf, )
Nach der Zeitumstellung von Sommerzeit auf die Normalzeit fahren viele Menschen nicht mehr im Dunkeln zur Arbeit, sondern während der Morgendämmerung. Dann sind vermehrt Wildtiere unterwegs.  Der Deutsche Jagdverband warnt in diesem Zusammenhang vor erhöhter Gefahr für Wildunfälle. Dabei könnten viele Unfälle mit wild lebenden Tieren vermieden werden. Was jeder Autofahrer beherzigen sollte, um diese Unfallbilanz positiv zu beeinflussen, sagen ARAG Experten.


Wildwechsel: So verhalten Sie sich richtig

  • Bei Wildwechsel Fuß vom Gas – Geschwindigkeit anpassen! Empfehlung: max. 60 km/h.
  • Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten.
  • Besondere Vorsicht in der Dämmerung, bei Nacht oder bei Nebel.
  • Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen. Das Wild behält seine gewohnten Wege bei; hier fehlen aber oft noch Warnhinweise.
  • Mit Nachzüglern rechnen! Ein Tier kommt selten allein.
  • Wenn Tiere im Scheinwerferkegel auftauchen: abblenden, abbremsen, hupen.
Wenn ein Unfall unvermeidbar ist

  • Lenkrad festhalten. Geradeaus lenken.
  • Abbremsen.
  • Vorsichtig sein beim Ausweichen.
Wenn Wild angefahren wurde

  • Warnblinker einschalten und Unfallstelle sichern.
  • Totes Wild niemals mitnehmen.
  • Verletztes Wild nicht verfolgen.
  • Bei verletzten Personen erste Hilfe leisten; gegebenenfalls Krankenwagen oder Notarzt rufen.
  • Polizei verständigen.
  • Bei Kfz-Schäden eine Bescheinigung für die Teilkaskoversicherung von der Polizei oder dem Revierinhaber ausstellen lassen.
So urteilten Gerichte:

Zusammenstoß mit Wild
Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) und je nach Vertrag auch mit anderen Tierarten auf; die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, handelt es sich nicht um einen Willdunfall. Hier kann der Schaden aber unter Umständen als sogenannter "Rettungskostenersatz" geltend gemacht werden. Darunter fallen Aufwendungen, die bei Eintritt eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls gemacht werden, um diesen abzuwenden. Die Versicherung zahlt aber nur, sofern die Reaktion des Fahrers nicht reflexhaft und unter Berücksichtigung der Größe des Tieres angemessen war. Außerdem muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass es tatsächlich einen Wildwechsel gab und er deshalb ausgewichen ist (OLG Saarbrücken, Az.: 5 U 356/10 - 57).

Auffahrunfall
Wie ist die Rechtslage, wenn ein Autofahrer in ein schon totes Wildschwein hineinfährt? Vertraut man auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart, entspricht diese Unfallvariante der Haarwild-Versicherungsklausel, die besagt, dass zwar das Fahrzeug, nicht aber das betroffene Tier in Bewegung sein muss. Somit steht die Versicherung in der Zahlungsverpflichtung ( LG Stuttgart, Az.: 5 S 244/06).

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.