263.000 Wildunfälle hat es im letzten Jahr laut GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) auf deutschen Straßen gegeben. Und nicht selten flattern den betroffenen Autofahrern anschließend zum Teil bis zu 350 Euro teure Rechnungen für die Bergung und das Entsorgen des getöteten Tieres ins Haus. Doch die ARAG Experten weisen Autofahrer darauf hin, dass der für die Beseitigung des toten Tieres zuständige Jäger nicht das Recht hat, dem Unfallfahrer die Rechnung zu präsentieren. Auch die Straßenbaubehörde, die die Rechnung des Jägers im Normalfall begleichen muss, darf diese Kosten nicht an den Fahrer weitergeben (Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 7 A 5245/16, nicht rechtskräftig).
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