Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht. In der Straßenverkehrsordnung heißt es lediglich: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage..."! Laut ARAG experten besteht in anderen Ländern und Regionen der EU aber sehr wohl eine zwingende Winterreifenpflicht. So sind in Lettland, Estland und Finnland noch bis zum 28. Februar Winterreifen vorgeschrieben, in Litauen bis zum 1. April und im italienischen Aostatal sogar bis zum 15. April. Auf einzelnen Strecken sind zudem in Frankreich und bis 30. April auch in Tschechien Winterreifen vorgeschrieben, wenn Schilder darauf hinweisen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Slowenien und Österreich entweder Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Profiltiefe oder Schneeketten vorgeschrieben. Sie müssen bis zum 15. März bzw. bis zum 15. April genutzt werden. In Ungarn und Kroation müssen Ketten bei winterlichen Straßenverhältnissen mitgeführt werden, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Wer seinen Winterurlaub also mit dem eigenen Auto aber ohne böse Überraschungen verbringen möchte, sollte sich vor Reisebeginn genau informieren, welche Bereifung das Fahrzeug benötigt.
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Winterurlaub, nur mit den richtigen Reifen
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