Was Sie über Zecken wissen sollten
Schildzecken gehören zur Klasse der Spinnentiere und sind außer in der Arktis und Antarktis weltweit verbreitet. Da Zecken Parasiten sind, benötigen sie andere Lebewesen, um sich von deren Blut zu ernähren. Als Wirte dienen Vögel, Reptilien und Säugetiere – auch der Mensch. Viele Zeckenarten sind dabei gefährliche Krankheitsüberträger zwischen den Wirten. Die weitverbreitete Vorstellung, dass Zecken sich von Bäumen auf ihre Opfer fallen lassen, ist falsch. Zecken bevorzugen Waldränder und Waldlichtungen in Laub- und Mischwäldern; ebenfalls beliebt bei Zecken sind Bachränder sowie Gebüsche und hohe Gräser an Wegrändern.
Die Ausbreitung der Zecken
Der Klimawandel macht sich auch bei den Verbreitungsgebieten der Zecken bemerkbar. Die Spinnentiere sind auf dem Vormarsch. Da sich in Deutschland die Durchschnittstemperatur in den vergangenen Jahren erhöht hat, gibt es nun deutlich mehr Gebiete, an denen die Parasiten überleben können. Es kann kaum noch eine Region als absolut zeckenfrei eingestuft werden.
Borreliose
Die Lyme-Borreliose ist die häufigste durch Zecken übertragene Infektion in Europa. Die Zecken übertragen das Bakterium während des Blutsaugens nach einigen Stunden auf den Menschen. Deswegen kann laut ARAG Experten durch ein schnelles Entfernen der Zecke unmittelbar nach dem Einstich eine Infektion meistens vermieden werden. Eine direkte Übertragung der Borrelien von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt, erkrankte Personen sind also nicht ansteckend.
FSME
Anders als der etwas sperrige Name Frühsommer-Meningoenzephalitis es vielleicht vermuten lässt, kann man sich nicht nur im Frühsommer mit dem Virus infizieren. Das FSME-Virus löst Erkrankungen aus, die mit grippeähnlichen Symptomen, Fieber und bei einem Teil der Patienten mit einer Meningoenzephalitis, der Entzündung des Gehirns, einhergehen. Da es sich um ein Virus handelt, lässt sich die Grunderkrankung nicht mit Antibiotika heilen. Es ist nur möglich, einzelne Symptome zu lindern. Und genau das macht FSME so gefährlich. ARAG Experten weisen darauf hin, dass im Gegensatz zur Borreliose für die FSME flächenhafte Endemiegebiete abgegrenzt werden können. Die Zahl der Risikoregionen in Deutschland hat seit 2001 allerdings stetig zugenommen. Und es kommen weitere hinzu – selbst in Niedersachsen ist es schon zu einzelnen FSME-Infektionen durch Zecken gekommen.
Ein paar Tipps zu Ihrem Schutz
ARAG Experten nennen ein paar Verhaltensregeln, die jeder Spaziergänger in Risikogebieten beherzigen sollte: Der Aufenthalt im hohen Gras oder Unterholz sollte vermieden werden. Wer beim Waldspaziergang geschlossene Kleidung mit langen Ärmeln und lange Hosen trägt, bietet den Parasiten wenig Angriffsfläche. Helle Kleidung ist dabei günstiger als dunkle, denn die Zecken kann man gut darauf erkennen und noch vor einem Stich entfernen. Insektenabweisende Mittel helfen zumindest eine Weile, stellen aber keinesfalls einen sicheren Schutz vor Zecken dar. Wer sich in der freien Natur aufgehalten hat, sollte anschließend seinen Körper gründlich nach Zecken absuchen. Zecken sind winzig klein und krabbeln auf dem Körper und der Kleidung herum, um eine geeignete Einstichstelle für das Blutsaugen zu finden. Sie bevorzugen dünne und warme Hautstellen. Deshalb sollten die Arme, Kniekehlen, der Hals und Kopf sowie der Schritt gründlich nach Zecken abgesucht werden.
Welche Schutzimpfung möglich ist
Gegen die Lyme-Borreliose gibt es keinen zugelassenen Impfstoff. Gegen die gefährlichere FSME hingegen gibt es sehr wohl Impfstoffe, die sehr gut verträglich und hoch wirksam sind. Diese Impfung kann allen empfohlen werden, die in einem Risikogebiet leben oder dorthin reisen und Zecken ausgesetzt sind. Auch wer beruflich gefährdet ist, wie z. B. Forstarbeiter, Jäger und Landwirte, sollte sich unbedingt impfen lassen. Nichtsdestotrotz müssen Ärzte, die Zeckenschutzimpfungen vornehmen, über das Risiko einer entzündlichen Reaktion des Gehirns oder einer Nervenentzündung aufklären. Tun sie dies nicht oder nur unzureichend, können unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche seitens des Patienten geltend gemacht werden (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 186/06).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/fitness-und-gesundheit/