„Politik und Gesellschaft bringen derzeit viel Verständnis für Forderungen der Lokführer auf, nach einer Lohnsteigerung von 30 Prozent, ausgehend von einem Netto-Gehaltsniveau von ca. 1.500 Euro. Wir erwarten dasselbe Verständnis für ein entsprechend angemessenes Lohnniveau von Fachkräften, die in der Pflege tätig sind. Auch Pflegefachkräfte übernehmen jeden Tag in der Woche im Rahmen ihrer Tätigkeit eine große Verantwortung für ihre Patienten, die es auch entsprechend finanziell zu würdigen gilt“, mahnt Susanne Steinröhder, stellvertretende Vorsitzende des ABVP und examinierte Krankenschwester.
Der ABVP erwartet unabhängig von der Frage, ob Angebote wie das von „McPflege“ überhaupt rechtlich zulässig sind, eine deutliche Positionierung der Politik gegen die mit solchen Angeboten zusammenhängenden Dumpinglöhne. Zugleich sollte sich aber auch jeder Politiker und jeder, der ein derartiges Angebot in Anspruch nehmen möchte, fragen, ob er selbst bereit wäre, diese Tätigkeit für zwei Euro in der Stunde auszuüben. Dieses Lohnniveau ist nach Auffassung des ABVP angesichts der Debatte um einen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde unmoralisch.
„Als Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes weise ich darauf hin, dass ortsansässige Pflegedienste, die für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsabgaben und Steuern in Deutschland entrichten müssen und die anders als Angebote wie „McPflege“ vertragliche und gesetzliche Qualitätsvorgaben erfüllen müssen, mit derartigen Konstrukten nicht konkurrieren können. Ein fairer Wettbewerb, dem wir uns jederzeit stellen würden, ist so nicht gegeben“, so Steinröhder weiter.
Mit „McPflege“ ist ein Billigpflege-Anbieter auf dem rechtlich sehr dünnen Eis eingebrochen, auf dem er stand. Kein Wunder aus Sicht des ABVP, da sich „McPflege“ in Widersprüche verstrickt hatte: In der rechtlichen Unbedenklichkeitserklärung, die sich das Unternehmen selbst ausgestellt hatte, wurde mit „Pflegehilfskräften“ argumentiert. Das Angebot des Unternehmens versprach dem Kunden dann aber dennoch Fachkräfte aus Osteuropa.
Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sollten sich bei derartigen, oft nur scheinbar legalen Angeboten fragen, ob sie nicht besser auf qualitätsgeprüfte und zuverlässige Dienstleistungen ortsansässiger Anbieter zurückgreifen. „Diese Pflegedienste haben es im Gegensatz zu Anbietern wie „McPflege“ nicht nötig, ihre Kunden ausführlich über die rechtliche Zulässigkeit ihres Unternehmens zu informieren. Sie stehen für Kontinuität in der Versorgung und stellen ihre qualitätsgesicherten Leistungen in den Vordergrund ihrer Darstellung“, so Frau Steinröhder.