Die Basis dafür ist der Mindestlohntarifvertrag, der zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und den Gewerkschaften ver.di sowie der Tarifgemeinschaft DPVKOM/CGPT abgeschlossen wurde. Er erfüllt alle Anforderungen des Koalitionsbeschlusses von Meseberg und damit auch die Vorraussetzung für eine entsprechende Allgemeinverbindlichkeit.
Der Mindestlohntarifvertrag ist kein Tarifvertrag zu Lasten Dritter, sondern das Ergebnis einer funktionierenden Tarifautonomie.
Im Gegensatz zu einzelnen kritischen Stimmen, die rechtliche Bedenken äußern, steht der Tarifvertrag mit Verfassungs-, Wettbewerbs- und Tarifrecht im Einklang. Dies wird auch gutachterlich gestützt.
Der Mindestlohntarifvertrag schafft die Vorraussetzungen für einen fairen Wettbewerb in der Postbranche, der künftig um die besten Produkte und Qualitäten geführt wird und nicht über Lohndumping. Gleichzeitig schiebt er dem Missbrauch der Sozialkassen einen Riegel vor. Eine staatlich subventionierte Wettbewerbsverzerrung durch Zahlung von ergänzendem Arbeitslosengeld für einen vollbeschäftigten Mitarbeiter in der Postbranche, wie sie heute nicht unüblich ist, wird dann der Vergangenheit angehören.
Der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. erfüllt insbesondere die Bedingung der Tarifbindung von mindestens 50%. Im Geltungsbereich des Tarifvertrages sind bei unseren Mitgliedsunternehmen zur Zeit rund 173.000 Mitarbeiter beschäftigt. Meldungen von angeblichen Heerscharen von Arbeitnehmern, die im lizenzierten Briefmarkt tätig sein sollen, scheinen unseriös.
Wer Briefdienstleistungen erbringen will, braucht eine Lizenz der Bundesnetzagentur. Der Bundesnetzagentur ist jährlich die Zahl der im Briefmarkt tätigen Arbeitnehmer zu melden. Nach der im August 2007 veröffentlichten Marktuntersuchung der Bundesnetzagentur sind im Bereich der lizenzpflichtigen Briefbeförderung rund 195.000 Beschäftigte tätig, davon rund 149.000 bei der Deutschen Post AG und rund 46.000 bei anderen Lizenznehmern.Die von anderen Verbänden genannte Zahl von 270.000 Beschäftigten bei Wettbewerbern der Deutschen Post AG ist daher nicht nachvollziehbar.