Aus Sicht der Arbeitnehmerkammer Bremen ist das Verharren der Kommissonsteilnehmer auf unterschiedlichen Standpunkten für Bremens Bevölkerung in mehrfacher Hinsicht verhängnisvoll. Durch die Haushaltsanalyse nachgewiesen gibt Bremen in den Bereichen Öffentliche Sicherheit, Justiz, Schulwesen, Hochschulen oder Wohnungswesen weniger aus als die anderen beiden Stadtstaaten. Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Endl: "Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Haushaltsmittel zur Entwicklung einer sozialen und integrativen Stadtentwicklungspolitik sind von Kürzungen in anderen Politikbereichen begleitet und werden dadurch zum Teil konterkariert. Die trotz aller Sparbemühungen steigende Verschuldung mit entsprechenden Zinslasten engt jeden finanzpolitischen Handlungsspielraum unerträglich ein und unterstreicht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entschuldungshilfe."
Soweit Bund und andere Länder von ihrer Position jedoch nicht abweichen, dass eine weitere Konsolidierung des Bremer Haushaltes durch Eigenanstrengungen und Veräußerungen möglich ist, stellt sich im Rahmen einer Kompromisslösung die bislang weitgehend am Rande diskutierte Option einer Entschuldungshilfe. Aus Sicht der Arbeitnehmerkammer wäre dies aber ein für Bremen keinesfalls tragbarer Kompromiss, da in der von Bremen vorgelegten Projektion der Haushaltsentwicklung bereits ein aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger des Landes nicht hinnehmbarer Abbau staatlicher Leistungen im Rahmen eines strikten Sparkurses vorgegeben wird.
Dr. Endl: "Die Arbeitnehmerkammer Bremen betrachtet die vom Bund und anderen Länder vorgetragenen Forderungen in Sachen Haushalts-konsolidierung mit großer Sorge. Sie führt absehbar zu weiteren Einschnitten in Bereichen öffentlicher Daseinsvorsorge und verhindert, dass
Maßnahmen zur Eindämmung der sozialen Spaltung der Stadtgesellschaft ergriffen werden.
"Unsere Verhandlungsführer", so Dr. Endl, "müssen in der Föderalismuskommission darauf bestehen, dass der grundgesetzliche Auftrag, in Deutschland vergleichbare Lebensverhältnisse sicherzustellen, auch im Rahmen der Aufgabenstellung der Föderalismusreform Stufe II gewahrt bleibt. Für die Bürgerinnen und Bürger Bremens bedeutet dies, dass die bereits in wichtigen Bereichen vorhandene Abkoppelung des staatlichen Leistungsniveaus beseitigt und nicht noch verstärkt wird."