Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 36627

Arbeitnehmerkammer Bremen Bürgerstraße 1 28195 Bremen, Deutschland http://www.arbeitnehmerkammer.de
Ansprechpartner:in Arbeitnehmerkammer Bremen +49 421 3630148
Logo der Firma Arbeitnehmerkammer Bremen
Arbeitnehmerkammer Bremen

Kinderzuschlag: Reform ist unzureichend!

(lifePR) (Bremen, )
Seit 2005 gibt es den sogenannten Kinderzuschlag, der Kinder und deren erwerbstätige Eltern vor einem Abrutschen in die Hartz-IV-Abhängigkeit bewahren soll. Nach wiederholter Kritik hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nun den seit langem angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Kinderzuschlags (§ 6a Bundes-kindergeldgesetz) vorgelegt. Dieser sieht eine deutlich Absenkung der so-genannten Mindesteinkommensgrenze für das Einkommen der Eltern auf monatlich 900 Euro bei Paarhaushalten und 600 Euro bei Alleinerziehenden vor. Zudem soll die mit steigendem Elterneinkommen greifende Kürzung des Zuschlags von 70 auf 50 Prozent gemindert werden.

Aber: Weder ist mit dem derzeitigen Entwurf eine Erhöhung des Maximal-betrages pro Kind von derzeit maximal 140 Euro vorgesehen noch ist die notwendige Differenzierung des Zuschlags nach Alter der Kinder eingearbeitet worden.

Mit dem Reformvorschlag werden bei vielen erwerbstätigen Hartz-IV-Familien Hoffnungen geweckt, die nicht im entferntesten erfüllt werden; an erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 12 Jahren geht die Reform sogar faktisch vorbei, weil der Unterhaltsvorschuss komplett auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Alleinerziehende können also nur auf die für 2009 angekündigte Wohngelderhöhung hoffen.

Bei erwerbstätigen Paarhaushalten wird mit dem vorliegenden Vorschlag lediglich ein eklatanter Konstruktionsfehler der derzeit geltenden Rechtslage behoben: Bislang war Eltern mit (mehreren) Kindern der Zuschlag verwehrt, weil ihr Einkommen häufig zu niedrig ist, um die gegenwärtig viel zu hohen Mindesteinkommensgrenzen zu erreichen - zusammen mit Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag würde es aber sehr wohl ausreichen, die Hartz-IV-Abhängigkeit zu überwinden.

Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat am 19. Oktober 2007 ein Reformmodell vorgestellt, dessen Umsetzung erwerbstätigen Familien - gerade auch Alleinerziehenden - eine solch nachhaltige Überwindung der Hartz-IV-Hilfebedürftigkeit ermöglichen würde. Hierzu bedarf es einer deutlichen Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags, einer Differenzierung der Betragshöhe nach dem Alter der Kinder (unter bzw. ab 14 Jahre) sowie einer gezielten Verbesserung für Alleinerziehende. Es muss der Grundsatz gelten: Erwerbstätige Eltern und deren Kinder dürfen im Regelfall nicht auf ergänzende Fürsorgeleistungen verwiesen werden. Die vorgelagerten Erwerbs- und Transfersysteme haben für eine strukturelle Unabhängigkeit von ergänzend erforderlichen Hartz-IV-Leistungen zu sorgen. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf nicht annähernd gerecht.

Weitere Informationen bei Johannes Steffen, Referent für Sozialpolitik, Tel.: 36301-971 steffen@arbeitnehmerkammer.de
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.