Arbeitsmarktpolitik
Die regelmäßige Anpassung des "Bremer Mindestlohns" wird von der Arbeitnehmerkammer ebenso unterstützt, wie das weitere Engagement im Bund für einen gesetzlichen Mindestlohn wie auch für die Re-Regulierung von Minijobs, befristeter Beschäftigung und Leiharbeit sowie für eine stärkere Kontrolle der Leiharbeitsunternehmen.
Zur Fachkräftesicherung sollen Arbeitslose so gefördert werden, dass ein solider Berufsabschluss ihre Stellung auf dem Arbeitsmarkt stärkt. Dieser Schwerpunkt ist aus Sicht der Kammer richtig, muss aber angesichts der Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik und der darin liegenden Gefahr, auf kurzfristige und günstigere Qualifizierung zu setzen, regelmäßig überprüft werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Gespräche mit Wirtschaftsvertretern zum Fachkräftebedarf müssen dazu führen, dass die Wirtschaft ihre Bedarfe konkret und nicht wie in den vergangenen Jahren abstrakt benennt. "Fachkräftesicherung fällt zunächst in die Verantwortung der Betriebe", betont Schierenbeck. Diese müssen mehr ausbilden, weiterbilden und - etwa in der Pflege - für bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung sorgen. "Nur Betriebe mit eigenen Anstrengungen in der Personalentwicklung sollten auch flankierende Förderungen erwarten können", fordert Schierenbeck.
Laut Koalitionsvertrag sollen niedrigschwellige Angebote wie Ein-Euro-Jobs weiterhin Teil der Arbeitsmarktpolitik sein. Die Arbeitnehmerkammer bezweifelt jedoch, dass mit den Ein-Euro-Jobs die gesellschaftlichen Bedarfe in den benachteiligten Quartieren gedeckt werden können. Hier hat Bremen in der Vergangenheit richtigerweise auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gesetzt und dabei gezeigt, wie Arbeitsförderung einen Beitrag zur Bekämpfung der sozialen Spaltung leisten kann. Dieser Weg ist nach Auffassung der Kammer zwingend weiter zu verfolgen.
Wirtschaftspolitik
Auch in intensiv geförderten Zukunftsbranchen wie der Windkraft werden zu einem hohen Anteil Leiharbeiter eingesetzt. Hier muss die Politik eine verantwortungsbewusste Leiharbeitsquote festsetzen, die geförderte Unternehmen nicht überschreiten dürfen. "Nur so können wir verhindern, dass mit öffentlichen Mitteln prekäre Beschäftigungsverhältnisse auch noch belohnt werden", betont Ingo Schierenbeck.
Bei den gewählten Entwicklungsclustern und Schlüsselindustrien (Offshore Windenergie, Luft- und Raumfahrt, maritime Wirtschaft und Logistik usw.) handelt es sich um männerdominierte Branchen. Dies birgt die Gefahr, dass Frauen im Zuge einer auf diese Bereiche ausgerichteten Wirtschaftspolitik randständig werden. Frauenförderung muss deshalb gezielt mit der wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzung verknüpft werden. Dies kann beispielhaft durch die Initiierung von Pilotprojekten zur Integration von Frauen in Zukunftsbranchen erfolgen.
Geschlechtergerechtigkeit
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Berichts zur sozialen Lage hält es die Arbeitnehmerkammer für richtig, Frauen ohne Berufsausbildung und Alleinerziehende stärker zu unterstützen, um deren Chancen auf Beschäftigung zu erhöhen. Gleiches gilt für die konkreten Forderungen nach einer Erhöhung der Erwerbstätigenquote, einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft sowie die Einführung von Frauenquoten in Vorständen und Aufsichtsräten.
Sozialpolitik
Die Arbeitnehmerkammer unterstützt die Koalition in ihrem Bestreben, die soziale Stadtgesellschaft zu stützen und die benachteiligten Stadtteile zu stärken - dies gilt insbesondere für die Ankündigung, den tatsächlichen Bedarf in der Kindertagesbetreuung umfassend zu erheben. Dies muss aus Sicht der Kammer eines der ersten Projekte im Sozialressort sein, da der Bedarf mit Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige bekannt sein muss. Die Kammer befürwortet und unterstützt auch die Absicht, die Aus- und Weiterbildung des Personals für Kindertagesbetreuung zu verbessern. "Allerdings fehlt hier ein eindeutiges Bekenntnis zu hochwertig qualifizierten Fachkräften", bedauert Schierenbeck.
Eine ausführliche Kommentierung des Koalitionsvertrages finden Sie unter www.arbeitnehmerkammer.de