Als örtliche Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des SGB II betreut die Arbeitplus Langzeitarbeitslose in Bielefeld. Deren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist ihr oberstes Ziel. "Aber, trotz der derzeitigen guten konjunkturellen Entwicklung und einer deutlichen Entspannung des Arbeitsmarktes ist die neue besondere Hilfe wichtig, um Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt einzugliedern", betont Ute Stiller, Teamleiterin des Arbeitgeberservice der Arbeitplus.
Der Gesetzgeber hat im SGB II diesen neuen Beschäftigungszuschuss eingeführt, um Menschen, deren Einstellung zum Beispiel durch einen fehlenden Schul- oder Berufsabschluss oder gesundheitliche Einschränkungen erschwert ist, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Arbeitgeber erhalten die Förderung, wenn sie langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld II-Empfänger mit weiteren Vermittlungshemmnissen (z.B. älter als 50 Jahre, mangelnde Sprachkenntnisse, Analphabetismus, Überschuldung) einstellen, die wegen dieser Belastungen schwer zu vermitteln sind und die voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate keinen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden werden.
Ab 1. April können Arbeitgeber aus Industrie, Handwerk und Dienstleistungen bei der Neueinstellung von Langzeitarbeitslosen die Förderung mit dem "Bielefeld Bonus" erhalten. Dabei handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss von 70 oder 75 Prozent des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes. Darin sind auch die entsprechenden Anteile der Sozialversicherungsbeiträge enthalten.
Neben der beachtlichen Höhe dieses Zuschusses ist die Dauer der Förderung für Arbeitgeber besonders interessant: Sie beträgt beim "Bielefelder Bonus" in der Regel 24 Monate. Neu ist außerdem, dass nach den 24 Monaten der Bonus mit weitgehend unveränderten Rahmenbedingungen verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer in ein Dauerarbeitsverhältnis übernommen wird. "Mit dieser zeitlichen Perspektive erhalten Unternehmen eine verlässliche und stabile Grundlage für personelle und betriebliche Planungen", hofft Ute Stiller.
Neben den Zuschüssen zu den Lohnkosten sieht der "Bielefeld Bonus" Pauschalen für eine begleitende Qualifizierung der Arbeitnehmer von bis zu zwölf Monaten vor. In Einzelfällen kann eine Einmalzahlung, die den Aufbau der förderfähigen Beschäftigung ermöglicht, gewährt werden.
Ausführliche Informationen über den "Bielefeld Bonus" und Beispielrechnungen hält das Team des Arbeitgeberservices von Arbeitplus, Friedenstr. 19, 33602 Bielefeld, Telefon (05 21) 5 87 55 88 (Hotline), eMail: service-plus@arbeitplus-bielefeld.de, bereit.