ARGE-Präsident Gerhard Repp weist darauf hin, dass sich Handwerkerinnen und Handwerker, die in Hessen wohnen und dort in einem Handwerk arbeiten in dem die Gestaltung bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten eine wesentliche Rolle spielt, noch bis zum 30. Juni 2008 am 11. Hessischen Gestaltungspreis beteiligen können. "Jeder Teilnehmer kann nach einem eigenen, freigewählten Thema ein Produkt aus seinem Handwerk anfertigen", so Repp. Die Wettbewerbsarbeiten dürfen allerdings nicht älter als zwei Jahre sein (Stichtag 1. Januar 2006).
Die eingereichten Arbeiten werden von einer unabhängigen Jury nach den Kriterien Dokumentation, eigenschöpferische Idee, ausgeprägte Gestaltung bis ins Detail, Gebrauchsfähigkeit, Materialauswahl und -einsatz, handwerkstechnische Ausführung und experimentelle Gestaltung bewertet.
Die Ausschreibungsunterlagen können auch als Drucksache bei den drei hessischen Handwerkskammern angefordert werden.