Ziel der Aktionsgruppe ist es, den absehbaren Frequenzbedarf zu sichern, die Entwicklungsmöglichkeiten des Rundfunks zu gewährleisten und die Chancen der Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu analysieren.
Im Gegensatz zu ARD und ZDF, die bis Ende des Jahres ihre drei flächendeckenden Netze mit dem digitalen Antennenfernsehen DVB-T ausgebaut haben werden, deutet bislang bei den privaten Veranstaltern wenig darauf hin, dass sie ihre DVB-T Aktivitäten über die Ballungsräume hinaus ausweiten wollen. "Es ist nachvollziehbar, dass in dem dafür vorgesehenen Frequenzband eine interessante Option für die Nutzung mit breitbandigem Internet sein könnte. Auch der Rundfunk könnte davon profitieren, denn das Internet entwickelt sich mehr und mehr neben Kabel, Satellit und Antenne zu einem vierten Rundfunk-Übertragungsweg", führt Langheinrich aus.
Die Länder haben nach Ansicht der Direktorenkonferenz jetzt die einmalige Chance, eine zukünftige koprimäre, also gleichberechtigte Vergabe der terrestrischen Kanäle K 61 und K 69 an Rundfunk und Mobile Dienste an einen öffentlichen Auftrag zu koppeln. Das Ziel: Die vorrangige Versorgung des ländlichen Raums mit Breitbanddiensten.
"Es muss verhindert werden, dass einmal mehr nur die wirtschaftlich attraktiven Ballungsräume von der digitalen Dividende profitieren. Mit Unterstützung der Länder haben wir die gute Chance, die Infrastruktur schwach versorgter Regionen in Zukunft bevorzugt mit breitbandigem Internet über Funk-Lösungen aufzuwerten", skizziert der DLM-Vorsitzende die Herausforderung.
Ganz wichtig sei dabei, dass vorher geklärt werde, ob und in wieweit eine koprimäre Nutzung der Frequenzen zu Störungen bei der Rundfunkversorgung führt. Ohne gesicherte Grundlagen zur Verträglichkeit von Rundfunk und Breitband könnten keine abschließenden Entscheidungen zur Frequenznutzung getroffen werden.