Auch die Bundesregierung hat die Bedeutung erkannt und warnt in ihrem Koalitionsvertrag vor einer Schwächung des Standortes. „Nun müssen diesen Worten aber auch Taten folgen“, fordert Beisel und weist dabei auf den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer vierten Landebahn am Flughafen Frankfurt hin. Beisel mahnt: „Ein Ausbau der Infrastruktur mit gleichzeitiger Beschränkung des Flugbetriebs in der Nacht darf nicht zum generellen Weg werden.“
Vielmehr müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, marktgerechte Lösungen für die einzelnen Flughäfen zu finden. Ralph Beisel erklärt: „Wir sehen unsere besondere Verantwortung und wissen um die Belastung für die Anwohner insbesondere in der Nacht.
Unserer Verantwortung sind wir als Flughäfen aber schon immer nachgekommen, indem wir beispielsweise Schallschutzmaßnahmen finanzieren und die An- und Abflugrouten zur Minimierung der Lärmbelästigung ständig optimieren.“
Als Flughafenverband setzt sich die ADV für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. „Wir brauchen Rahmenbedingungen, die einen bedarfsgerechten Ausbau der Luftverkehrsinfrastruktur ermöglichen. Hierzu gehört auch ein entsprechender Nachtflugbetrieb“, sagt der ADV-Hauptgeschäftsführer.
Bereits jetzt zeichnen sich in Deutschland massive Kapazitätsengpässe ab. Der Luftverkehrsstandort wird nachteilig belastet. Beisel erklärt weiter: „Es drohen beachtliche wirtschaftliche Schäden, wenn die Ausweitung des Flugbetriebs nur noch am Tage möglich ist. Die konkurrierenden Großflughäfen in Europa haben kein Nachtflugverbot.“
Mit ihrer gemeinsamen Erklärung appellieren die beteiligten Verbände an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern, in der Nachtflugthematik Lösungen zu finden, die der volkswirtschaftlichen Tragweite der Flughäfen gerecht werden. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Ausbauverfahren Berlin-Schönefeld und Leipzig können die Flughäfen nicht mehr auf den Fortbestand ihrer bisherigen Betriebsregelungen vertrauen. „Wir brauchen Planungssicherheit für unsere deutschen Flughäfen und konkurrenzfähige Rahmenbedingungen“, so Beisel.
Dabei ist sich die gesamte Luftverkehrsbranche Ihrer Verantwortung bewusst. Bei allen Beteiligten gilt das Gebot, vermeidbare Lärmbelästigungen zu verhindern und unvermeidbare Geräusche zu beschränken. So konnte in der Vergangenheit dem nächtlichen Schutzbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Beisel abschließend: „Um der Verkehrsfunktion eines Flughafens gerecht zu werden, muss ein Nachflugbetrieb auch in Zukunft möglich sein. Ein Nachtflugverbot hemmt die wirtschaftlichen Entwicklungschancen des Standortes und gefährdet Arbeitsplätze.“