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Forderungen der Airlines zu Flughafenentgelten erhalten Gegenwind aus Brüssel

(lifePR) (Brüssel, )
Die von einzelnen Airline-Vertretern in den vergangenen Wochen erhobenen Forderungen nach einer Gleichmacherei der von den Flughäfen erhobenen Entgelte sind im EU-Parlament auf Kritik gestoßen. Die immer dreisteren Rufe der Airlines nach einem Zugriff auf die Einnahmen der Flughäfen – aus den Bereichen, die unabhängig vom Flugbetrieb sind – sollen als ungerechtfertigt zurückgewiesen werden. Im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wird der Berichterstatter Ulrich Stockmann (SPD) heute seinen Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zu Flughafenentgelten vorstellen.
„Wir fühlen uns von Berichterstatter Stockmann in unseren Positionen bestätigt“, so Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.

Insbesondere der Verweis auf die grundsätzliche Möglichkeit, die in Deutschland bewährte Praxis der Genehmigung von Flughafenentgelten durch die Luftfahrtbehörden der Bundesländer beizubehalten, zeigt wie haltlos Forderungen einzelner Airlines nach einer Bundesnetzagentur zur Entgeltregulierung sind.

Der Flughafenverband ADV unterstreicht, dass durch den Konsolidierungsprozess in der deutschen Airline-Branche die Flughäfen bei den Entgeltverhandlungen bereits mit dem Rücken an der Wand stehen. An manchen Flughäfen nehmen einzelne Airlines mit über 50% Anteil bereits eine marktbeherrschende Stellung ein. Die drei großen Airlinegruppen in Deutschland, Lufthansa, Air Berlin und Tuifly, teilen sich 70% des Marktes auf. Diesem Nachfrageoligopol stehen alleine 60 Flughäfen gegenüber, die im Flughafenverband ADV organisiert sind und in einem starken Wettbewerb um jede einzelne Flugverbindung kämpfen müssen.

Der Flughafenverband erkennt die Bemühungen von EU-Kommission und Parlament ausdrücklich an. Die Notwendigkeit zur Festlegung gemeinsamer Prinzipien bei der Entgeltfestsetzung ist eine wichtige Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt in der EU mit 27 Mitgliedsstaaten. Beisel führt hierzu aus: „Die Forderungen der EU-Kommission nach Transparenz, Konsultation der Airlines und Nichtdiskriminierung sind heute schon Bestandteil der deutschen Praxis der Entgeltfestlegung. Zusätzlicher Regelungsbedarf mag noch für einige Länder Osteuropas bestehen, nicht aber für Deutschland.“
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