Ohnehin erscheint es der APR fraglich, ob die KEF die Befugnis hat, eine Technologie für die Gattung Hörfunk zu stoppen, die von den privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern bei allem Disput im Detail für notwendig angesehen wird. Gerade aus der Begründung der jüngsten Gebührenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich für die APR, dass die KEF eine solche Befugnis nicht hat. Industriepolitische Entscheidungen über einen digitalen Hörfunkstandard sind nach Auffassung der APR nicht Sache der KEF, zumal die Kommission nicht als einseitige Förderin des DVB-Standards erscheinen sollte.
Die APR steht zum Konzept des "Big Bang" für das digitale Radio im neuen Standard. "Das bedeutet, dass private und öffentlich-rechtliche, dass deutschlandweite, landesweite und regionale Programme zeitgleich als attraktives Angebot für den Hörer an den Start gehen", bekräftigt die APR abschließend.