- Bündnis aus Architektenkammer, IBA’27 und Mieterbund BW legt Vorschlag für ein befristetes, soziales Konjunkturprogramm vor
- Zinsfreie und zinsermäßigte Darlehen als wirksame Förderinstrumente
- Ohne gemeinwohlorientierten Wohnungsbau weitere Destabilisierung der Demokratie
Das Bündnis aus Architektenkammer Baden-Württemberg, Internationaler Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27) und dem Landesverband Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg fordert eindringlich das Ende staatlicher Zurückhaltung. Bevor die Wohnungsfrage noch mehr Sprengkraft entfalte und die Demokratie im Land ernsthaft gefährde, müsse ein soziales Konjunkturprogramm als „Notfallhilfe“ aufgesetzt werden.
„Die bisherigen Instrumente wie die degressive Abschreibung erreichen die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft, die wenig Ertragssteuer zahlt, überhaupt nicht“, argumentiert Kammerpräsident Markus Müller. „Wir brauchen dringend die Förderung über zinsfreie und zinsermäßigte Darlehen, die sozialen Projekten zu einer ‚schwarzen Null‘ verhelfen. Ohne zielgenaue Unterstützung dieses preissensiblen Segments wird sich der Fehlbedarf an bezahlbaren Wohnungen weiter vergrößern. Wir sind überzeugt: Dies bedroht den sozialen Frieden im Land.“ Andreas Hofer, Intendant der IBA’27, sagt: „Der Wohnungsbau braucht jetzt Unterstützung, um die existenzielle Krise zu bewältigen und uns die Zeit zu verschaffen, die Wohnbauförderung so zu gestalten, dass ausreichend zukunftsfähige und bezahlbare Wohnungen dauerhaft bestehen.“ Mieterbundchef Rolf Gassmann kritisiert: „Die Antworten des Bundes auf die dramatische Krise im Wohnungsbau sind unzureichend und setzen falsche Schwerpunkte. Aber immerhin hat der Bund reagiert. Die für die Wohnraumförderung zuständige Landesregierung tut: Nichts!“
Architektenkammer, IBA’27 und Mieterbund schlagen konkret (s. Anhang bzw. zum Download unter www.akbw.de/zinsfoerderprogramm.pdf) eine wirksame Akutmaßnahme vor: zinslose oder zinsvergünstigte Kredite als zeitlich befristetes Konjunkturprogramm, um den Wohnungsbau für besonders vulnerable, finanzschwache Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Die Kreditförderung soll ausschließlich den Verlustausgleich bei gemeinwohlorientierten Wohnungsbauprojekten schließen. Der zu erzielende Effekt: Reservierte Fördermittel würden tatsächlich „verbaut“ und langfristig soziale Werte geschaffen, die Bauwirtschaft würde stimuliert und Kapazitäten für preiswerten Wohnungsbau würden nach der Krise gesichert.