In einem Schreiben an den Chef der Rundfunkkommission der Länder und Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmeier, nannten sie als Grund, dass der erforderliche finanzielle und administrative Aufwand für ein solches Projekt unangemessen hoch wäre. Die Hauptprogramme von ARD und ZDF werden unbeschadet davon wie bisher auch weiter über Mobile 3.0 verbreitet.
Dies sei auch als klares Signal an die Länder zu verstehen, dass ARD und ZDF nicht auf Gedeih und Verderb ständig neue Programme veranstalten wollten. Vielmehr käme es ihnen darauf an, Programme zu machen, die dem Gebührenzahler einen publizistischen Mehrwert bringen, sind sich ARD-Vorsitzender Fritz Raff und ZDF-Intendant Markus Schächter einig.
ARD und ZDF hatten ursprünglich vorgeschlagen, zusätzlich zu den Hauptprogrammen jeweils einen weiteren Kanal anzubieten, der aus bereits vorhandenem Sendematerial speziell für die Bedürfnisse des mobilen Empfangs über Handys zusammengestellt werden sollte. Auf diese Weise hätten in einem überschaubaren finanziellen Rahmen zum einen wichtige Erfahrungen im Umgang mit mobilem Fernsehen gesammelt und zum anderen die Attraktivität der Plattform Mobile 3.0 gesteigert werden können.
Die jetzt im Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehene Beauftragung von ARD und ZDF mit einem "gemeinsam veranstalteten Fernsehprogramm für den mobilen Empfang auf kleinen Bildschirmen (Handy-TV) einschließlich regionaler Elemente" führt zu einem deutlich höheren bürokratischen, planerischen und sendetechnischen Aufwand mit erheblichen finanziellen Folgen für Herstellung, Rechteerwerb und Verbreitung.