In einer ersten Stellungnahme betonte Raff: "Unser Gang nach Karlsruhe war notwendig und wir haben unsere Ziele erreicht. Die damalige Entscheidung zur Anpassung der Rundfunkgebühr, mit der sich die Ministerpräsidenten über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hinweggesetzt hatten, war mit der Verfassung nicht vereinbar."
Raff weiter: "Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für die KEF, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch für die Länder im Blick auf künftige Gebührenfestsetzungsverfahren. Es war wichtig, dass das Gericht festgestellt hat, dass die wesentliche Ertragsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin frei von sachfremden Erwägungen festzusetzen ist."
An die Länder gerichtet sagte Raff: "Ich denke, auch auf Länderseite wird dieses Urteil als ein Stück Mehr an Rechtssicherheit verstanden werden, zumal seit dem letzten Urteil des Gerichts zur Rundfunkfinanzierung 13 Jahre ins Land gegangen waren. Das neue Urteil ist eine Chance für den Rundfunk wie für die Länder unaufgeregt aufeinander zuzugehen. Dabei werden die erneuten Hinweise des Gerichts auf die Möglichkeit der Indexierung zu berücksichtigen sein. Auch die Rolle der KEF als unabhängiges Sachverständigengremium zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wird durch dieses Urteil zu Recht gestärkt."
Der ARD-Vorsitzende wird am morgigen Mittwoch im Anschluss an die ARD-Hauptversammlung um 11 Uhr in Köln zu den weiteren Aspekten des Urteils Stellung nehmen.