Dazu der ARD-Vorsitzende: "Dieser Ansatz missachtet, dass für mobile TV-Dienste Frequenzen aus dem Rundfunkspektrum genutzt werden und dieser Verbreitungsweg für die Zukunft des Rundfunks enorm wichtig ist. Deshalb kann es hier auch keine 'Regulierungsferien' geben, sondern es muss sichergestellt werden, dass den Betreibern mobiler TV-Plattformen Zugangs- und Vielfaltsverpflichtungen auferlegt werden, wenn auf diesen Plattformen Rundfunk stattfindet. "
In dieser Sichtweise, so Raff weiter, sei man sich auch mit den Ländern einig. Auch das mobile Fernsehen müsse der Vielfalt verpflichtet sein!
Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über mobile TV-Plattformen zu verbreiten sei ein Muss, um den deutschen Rundfunkgebührenzahler an der "digitalen Dividende" teilhaben zu lassen.
Damit sei auch dem Vorhaben der EU-Kommission gedient. Raff: "Öffentlich rechtliche Inhalte werden wesentlich dazu beitragen, dass das mobile Fernsehen Erfolg hat." Raff begrüßte auch, dass die EU-Kommission keine verpflichtende Mandatierung eines technischen Standards vorsehe, sondern marktgeleitete Lösungen wie die Aufnahme von DVB-H in eine Liste offener Standards empfehle. Dies schließe die Erprobung anderer Standards für das sogenannte Handy-TV wie DMB nicht aus, auf dessen Grundlage es auch in Deutschland Pilotprojekte gebe.