Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff begrüßte die Einigung. "Die an uns von der Europäischen Kommission gestellten Anforderungen werden mit dieser Einigung eineinhalb Jahre vor der Umsetzung der Entscheidung vom April 2007 erfüllt."
Neue oder wesentlich veränderte digitale ARD-Angebote werden künftig vom Rundfunkrat der für das Angebot federführenden Anstalt nach einer besonderen Prüfung genehmigt. "Uns Intendanten war wichtig, den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, in dem wir das in der ARD bewährte Federführungsprinzip auch für den Drei-Stufen-Test eingeführt haben", sagte Raff. In das Verfahren werden auch die Rundfunkräte der anderen acht Rundfunkanstalten einbezogen. Die Koordinierung übernimmt die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK). "Damit ist sichergestellt, dass die Gremien frühzeitig in die Entscheidungsprozesse auf ARD-Ebene eingebunden werden und sich substantiell in das Verfahren einbringen können", sagte der Vorsitzende der GVK, Volker Giersch(Saarländischer Rundfunk).
Geprüft wird, ob das neue Angebot Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, welchen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb es leistet und wie hoch der damit verbundene finanzielle Aufwand ist.
Der GVK-Vorsitzende hob hervor, dass das neue Genehmigungsverfahren für die Gremienarbeit eine erhebliche Herausforderung bedeutet. "Ich bin überzeugt, dass die Gremien die zusätzlichen Aufgaben kompetent und effektiv meistern werden. Dabei wollen wir auch sicher stellen, dass die Stellungnahmen Dritter zum Projekt eingehend geprüft und angemessen im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden." Adressat der Stellungnahmen werde der Rundfunkratsvorsitzende der federführenden Anstalt sein.