"Bei ARD und ZDF denkt niemand daran, durch das Engagement im Online-Bereich Einnahmen zu generieren. Wir werden und wollen keine elektronische Tageszeitung produzieren, aber die elektronischen Tageszeitungen sollen sich dem publizistischen Wettbewerb mit unseren Angeboten stellen. Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Schutz vor publizistischer Konkurrenz. Vielfalt entsteht nicht dadurch, dass man Verbote ausspricht", so Raff weiter.
In diesem Zusammenhang erinnerte Raff an die Entscheidung im Beihilfe-Streit: "Auch die EU-Kommission hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland, ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht, eine Entwicklungsgarantie gegeben. Das gilt auch, obwohl noch einige Fragen zum Funktionsauftrag abschließend geklärt werden müssen. Die Zeit bleibt aber während dieser Klärungsprozesse nicht stehen. Wir müssen jetzt handeln, gerade im Blick auf den berechtigten Anspruch der Gebührenzahler, auch im Internet umfassend und nachhaltig informiert zu werden."
Das Internet sei in der digitalen Medienwelt der Ausspielweg der Zukunft, so Raff weiter. Es werde von immer mehr Menschen genutzt. Deshalb dürfe im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht untersagt werden, Textbeiträge ins Internet einzustellen, die sich nicht auf bereits ausgestrahlte Sendungen beziehen. Damit würde der inhaltliche Reichtum, über den die Programme der ARD verfügen, nicht in dem Maße genutzt, wie er genutzt werden könnte. Warum sollte dem Gebührenzahler etwas vorenthalten werden, was er eigentlich schon bezahlt hat?
Der ARD-Vorsitzende forderte die Politik deshalb noch einmal auf, sicherzustellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in seiner Entwicklung gehindert werde.